Die Generalinspektion von Abscheideranlagen unterliegt gesetzlichen und normativen Bestimmungen und darf nur von Fachkundigen durchgeführt werden.
Nach Teilnahme an einem Fachkundelehrgang ist zum Nachweis der Fachkunde das Ablegen einer Prüfung erforderlich.
Der Lehrgang erfüllt die Bestimmungen zur „Erlangung der Fachkunde im Sinne der DIN 1999-100 und DIN 4040-100“.
Die erworbene Fachkunde wird für drei Jahre bescheinigt und wird bei nachgewiesener jährlicher Weiterbildung um weitere drei Jahre verlängert.
Schriftliche und praktische Prüfung mit Zertifikat
Zulassungsvoraussetzungen:
Idealerweise mehrjährige (mind. 3 Jahre) Tätigkeit im Abwasserbereich / auf dem Gebiet der Abscheidetechnik.