Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen | Kanaltechnik

Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen | Kanalinspekteure.de
Fachwissen Kanaltechnik
Dichtheitsprüfung fachgerecht durchführen und bewerten

Wann muss eine Leitung dicht sein? Wie wird das geprüft – mit Luft, Wasser oder Kamera? Und welche Regeln gelten bei Neubau und im Bestand? Diese Fachseite erklärt die Zusammenhänge und zeigt, worauf es bei einer fachgerechten Prüfung ankommt.

Prüfverfahren verständlich erklärtNeubau und BestandDIN- und DWA-RegelwerkeFachlicher Stand: 30.10.2026
01 · Grundlagen

Was bedeutet Dichtheitsprüfung?

Eine Dichtheitsprüfung soll feststellen, ob eine Entwässerungsleitung, ein Kanal oder ein zugehöriger Anlagenteil unter festgelegten Prüfbedingungen ausreichend dicht ist. Dabei wird kontrolliert, ob Wasser oder Luft an Stellen austritt, an denen die Anlage geschlossen sein muss – oder ob Wasser beziehungsweise Fremdwasser unerwünscht eindringen kann.

Undichte Entwässerungsanlagen können zwei unterschiedliche Probleme verursachen. Tritt Abwasser aus, können Boden und Grundwasser belastet werden. Dringt Grundwasser in eine Leitung ein, steigt die Fremdwassermenge im Kanalnetz. Das kann die hydraulische Belastung erhöhen und den Betrieb nachgelagerter Anlagen erschweren. Deshalb ist die Dichtheit nicht nur eine Frage der Bauqualität, sondern auch des Umwelt- und Gewässerschutzes.

Neubau und Abnahme

Nach dem Einbau wird geprüft, ob die neu hergestellte Leitung oder der Kanal die vereinbarten und maßgeblichen Anforderungen erfüllt.

Bestehende Leitungen

Bei Anlagen im Betrieb geht es um Zustand, Funktionsfähigkeit und – wenn erforderlich – eine gezielte ergänzende Druckprüfung.

Grundstücksentwässerung

Grundleitungen und Anschlusskanäle auf privaten Grundstücken unterliegen je nach Nutzung, Lage und Landes- oder Kommunalrecht unterschiedlichen Anforderungen.

Wichtig: „Zustandsprüfung“, „optische Inspektion“ und „Dichtheitsprüfung“ sind nicht automatisch dasselbe. Eine Kamera zeigt sichtbare Auffälligkeiten. Sie kann die Dichtheit aber nur begrenzt beurteilen. Umgekehrt muss ein sichtbarer Schaden nicht in jedem Fall bedeuten, dass eine Leitung undicht ist.
02 · Anlass und Ziel

Wann ist eine Prüfung sinnvoll oder erforderlich?

Der Anlass entscheidet darüber, welche Prüfung benötigt wird. Eine pauschale Aussage wie „Jede Abwasserleitung muss alle paar Jahre eine Dichtheitsprüfung bestehen“ wäre falsch. Maßgeblich sind unter anderem Neubau oder Bestand, die Art des Abwassers, die Lage des Grundstücks, das einschlägige Landesrecht und kommunale Satzungen.

Bei Neubau oder wesentlicher Änderung

Neu verlegte Leitungen werden im Rahmen der Bauausführung und Abnahme geprüft. Der Prüfumfang wird mit Planung, Auftraggeber und den anzuwendenden technischen Regeln festgelegt.

Nach Reparatur oder Sanierung

Nach einer Instandsetzung kann eine erneute Prüfung erforderlich oder vertraglich vereinbart sein. Sie soll zeigen, ob der bearbeitete Abschnitt die geforderte Funktion und Dichtheit erreicht.

Bei konkretem Verdacht

Wiederkehrende Verstopfungen, Fremdwasser, auffällige Feuchtigkeit, Setzungen oder Hinweise aus einer Inspektion können Anlass für weitere Untersuchungen sein.

Aufgrund rechtlicher oder behördlicher Vorgaben

Landesrecht, Schutzgebietsverordnungen, Genehmigungen und kommunale Entwässerungssatzungen können Prüfpflichten und Nachweise vorgeben.

Kein bundesweit einheitlicher Prüfkalender: Für private Grundstücksentwässerungen gibt es in Deutschland keine für alle Grundstücke identische Frist. Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, welche Regelung am Standort gilt und welche Leitungsabschnitte davon erfasst werden.
03 · Prüfmethoden

Welche Prüfverfahren gibt es?

Je nach Bauzustand, Leitungssystem und Prüfziel kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Das Verfahren darf nicht allein danach gewählt werden, welches Prüfgerät gerade verfügbar ist. Entscheidend sind die anzuwendende Regel, die Aufgabenstellung und die Eignung des Verfahrens für den konkreten Leitungsabschnitt.

Prüfung mit Luft

Bei einer Luftdruckprüfung wird ein abgegrenzter Leitungsabschnitt abgesperrt und mit einem festgelegten Prüfdruck beaufschlagt. Anschließend wird das Druckverhalten während der vorgeschriebenen Prüfzeit überwacht.

  • Prüfstrecke sicher abgrenzen
  • Geeignete Absperrblasen und Anschlüsse einsetzen
  • Druck und Prüfzeit nach dem maßgeblichen Verfahren einhalten
  • Messwerte und Ergebnis protokollieren

Luft ist kompressibel. Deshalb können bei unsachgemäßer Absperrung oder unkontrolliertem Druckaufbau erhebliche Gefahren entstehen.

Prüfung mit Wasser

Bei der Wasserprüfung wird der abgegrenzte Abschnitt mit Wasser beaufschlagt. Je nach Prüfverfahren wird der Wasserstand oder die erforderliche Nachfüllmenge innerhalb einer festgelegten Zeit ermittelt und bewertet.

  • Prüfabschnitt und Verschlüsse vorbereiten
  • Kontrolliert befüllen und entlüften
  • Vorgesehene Prüfbedingungen herstellen
  • Wasserstand beziehungsweise Nachfüllmenge erfassen

Wasserfüllung, hydrostatische Belastung und Entsorgung des Prüfwassers müssen zur Anlage und zum Prüfauftrag passen.

Optische Inspektion

Eine TV-Inspektion mit Kamera dokumentiert den sichtbaren Zustand des Rohrinneren. Sie kann beispielsweise Risse, Wurzeleinwuchs, Ablagerungen oder sichtbare Wassereintritte erkennen.

  • Leitungsverlauf und zugängliche Abschnitte erfassen
  • Beobachtungen mit Bild und Video dokumentieren
  • Schäden nach dem vorgesehenen Kodiersystem beschreiben
  • Bei Bedarf ergänzende Prüfung festlegen

Die Kamera ersetzt eine geforderte Druckprüfung nicht automatisch. Kleine Undichtigkeiten an Verbindungen können optisch unauffällig bleiben.

Kombinierte Untersuchung

In der Praxis kann eine optische Inspektion mit einer Druckprüfung kombiniert werden. Die Kamera hilft, Auffälligkeiten räumlich einzugrenzen; die ergänzende Prüfung liefert zusätzliche Informationen zum Verhalten des abgegrenzten Abschnitts.

  • Fragestellung vorab definieren
  • Ergebnisse beider Verfahren getrennt dokumentieren
  • Widersprüche fachlich bewerten
  • Weiteres Vorgehen aus den Gesamtbefunden ableiten
Sicherheit geht vor: Prüfverschlüsse können sich bei Druck lösen und mit hoher Energie bewegen. Prüfbereiche sind abzusichern. Niemand darf sich im Gefahrenbereich von Verschlüssen aufhalten. Druckbeaufschlagung, Entlastung und Ausbau erfolgen kontrolliert durch unterwiesenes Fachpersonal nach dem jeweiligen Sicherheitskonzept.
04 · Praxis

So läuft eine fachgerechte Prüfung ab

Eine belastbare Prüfung beginnt nicht erst mit dem Einschalten des Prüfgeräts. Bereits die Vorbereitung entscheidet darüber, ob das Ergebnis aussagekräftig und später nachvollziehbar ist.

Prüfauftrag und Prüfziel klären

Festlegen, ob es sich um eine Abnahmeprüfung eines Neubaus, eine Prüfung nach einer Sanierung oder eine Untersuchung einer bestehenden Anlage handelt. Die passende technische Regel und das verlangte Nachweisziel bestimmen.

Leitungsabschnitt eindeutig bestimmen

Bestandspläne, Schachtbezeichnungen, Rohrdimension, Werkstoff, Länge, Anschlusspunkte und Zugänglichkeit prüfen. Der zu prüfende Abschnitt muss eindeutig beschrieben sein.

Anlage vorbereiten

Erforderlichenfalls reinigen, Ablagerungen und Hindernisse beseitigen, Zuläufe berücksichtigen und den Abschnitt so abgrenzen, dass keine unkontrollierten Zu- oder Abflüsse das Ergebnis verfälschen.

Prüfmittel kontrollieren

Prüfgerät, Messmittel, Schläuche, Anschlüsse und Absperrelemente auf Eignung und ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren. Messmittel müssen für die Aufgabe geeignet und nachvollziehbar geprüft sein.

Prüfung nach festgelegtem Verfahren durchführen

Prüfmedium, Druck beziehungsweise Wasserstand, Prüfzeit und zulässige Veränderungen richten sich nach der einschlägigen Norm, dem Regelwerk und dem konkreten Prüfauftrag. Werte nicht aus anderen Prüfarten übertragen.

Ergebnis bewerten

Messdaten mit den Kriterien des gewählten Verfahrens vergleichen. Störungen, Temperatur- oder Druckeinflüsse und Besonderheiten des Prüfaufbaus berücksichtigen. Ein bloßer Blick auf das Manometer reicht nicht.

Prüfung sicher beenden

Prüfdruck kontrolliert abbauen beziehungsweise Wasser kontrolliert ablassen. Erst nach vollständiger Entlastung Absperrungen lösen und den Arbeitsbereich wieder freigeben.

Dokumentation übergeben

Prüfprotokoll, Lageplan, Abschnittsdaten, Verfahren, Messwerte, Ergebnis und Abweichungen nachvollziehbar zusammenstellen und dem Auftraggeber übergeben.

Auftrag klären›Abschnitt festlegen›Vorbereiten›Prüfen›Bewerten›Dokumentieren
05 · Technische Regeln

Welche Normen und Regelwerke sind wichtig?

Nicht jedes Regelwerk behandelt dieselbe Situation. Besonders wichtig ist die Trennung zwischen der Prüfung neu eingebauter Leitungen, der Instandhaltung privater Entwässerungsanlagen und ergänzenden Untersuchungen an bestehenden Kanälen im Betrieb.

RegelwerkWorum geht es?Typischer Zusammenhang
DIN EN 1610:2015-12
Neubau
Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen. Sie behandelt unter anderem Prüfungen von Leitungen, Schächten und einzelnen Verbindungen.Prüfung im Zusammenhang mit dem Einbau und der Bauabnahme erdüberdeckter Freispiegelleitungen; besondere Randbedingungen und weitere nationale Vorgaben beachten.
DWA-A 139:2019-03
Ergänzende Regeln
Ergänzende Anforderungen zum Einbau und zur Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen.Wird gemeinsam mit DIN EN 1610 im Bereich Einbau und Prüfung herangezogen.
DIN 1986-30:2012-02
Bestand / Grundstück
Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke.Einordnung von Inspektion, Prüfung und Instandhaltung privater Entwässerungsanlagen; konkrete Pflichten hängen zusätzlich vom Landes- und Ortsrecht ab.
DWA-M 141:2025-09
Grundstücksentwässerung
Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen.Gilt laut DWA-Beschreibung für Grundleitungen und Anschlusskanäle bis DN 250 einschließlich zugehöriger Bauwerke, die im Freispiegelgefälle entwässern.
DWA-M 149-6:2016-08
Bestehende Systeme
Druckprüfungen in Betrieb befindlicher Entwässerungssysteme mit Wasser oder Luft.Dient der Zustandserfassung und Beurteilung zur Einordnung des Handlungsbedarfs und möglicher Sanierungsprioritäten. Es ist nicht mit einer allgemeinen Dichtheitsprüfung zur Abnahme gleichzusetzen.
Wasserhaushaltsgesetz, § 60 WHG
Rechtlicher Rahmen
Abwasseranlagen müssen so errichtet, betrieben und unterhalten werden, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Für sonstige Abwasseranlagen gelten grundsätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik.Übergeordneter bundesrechtlicher Rahmen; landesrechtliche Vorschriften und kommunale Satzungen können weitere Anforderungen konkretisieren.
Wichtige Unterscheidung zu DWA-M 149-6: Das Merkblatt beschreibt Druckprüfungen an bestehenden, in Betrieb befindlichen Leitungen zur Zustandserfassung und Beurteilung. Die dort beschriebenen Kriterien sind ausdrücklich nicht einfach als Dichtheitsprüfung im Sinne einer Neubau- oder Abnahmeprüfung zu verstehen. Für den konkreten Nachweis muss das richtige Regelwerk gewählt werden.

Die Normen- und Regelwerksnummern dienen der Orientierung. Für die Anwendung sind der vollständige aktuelle Originaltext, Berichtigungen, vertragliche Festlegungen und die örtlich geltenden Vorschriften maßgeblich.

06 · Rechtliche Einordnung

Was gilt für private Abwasserleitungen?

Die technischen Regeln beschreiben, wie geprüft werden kann. Ob und wann eine Prüfung rechtlich vorgeschrieben ist, ergibt sich zusätzlich aus den gesetzlichen und örtlichen Vorgaben. Diese Frage muss deshalb immer für den Standort und die konkrete Anlage beantwortet werden.

Bundesweiter Rahmen

§ 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verlangt, dass Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und unterhalten werden, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Für Abwasseranlagen, die keine Abwasserbehandlungsanlagen im engeren Sinne sind, verweist das Gesetz grundsätzlich auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine identische, turnusmäßige Dichtheitsprüfung für jedes private Grundstück.

Beispiel Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen regelt die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) unter anderem die Zustands- und Funktionsprüfung bestimmter privater Abwasserleitungen. Erfasst werden im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Leitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischtem Niederschlagswasser einschließlich bestimmter Leitungen unter Bodenplatten und zugehöriger Schächte beziehungsweise Inspektionsöffnungen.

Die Verordnung nimmt unter anderem Leitungen aus, die ausschließlich Niederschlagswasser ableiten, sowie Leitungen in dichten Schutzrohren, die austretendes Abwasser auffangen und erkennbar machen. Nach Errichtung oder wesentlicher Änderung ist die Prüfung nach den dort genannten Vorgaben durch Sachkundige zu veranlassen. Für andere bestehende Leitungen außerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete enthält die Verordnung keine landesweit einheitliche Erstprüffrist; Gemeinden können jedoch eigene Satzungsregelungen treffen. In Wasserschutzgebieten und bei gewerblichem oder industriellem Abwasser gelten zusätzliche beziehungsweise besondere Vorgaben.

Für die Praxis: Vor einer Prüfung sollte die Gemeinde beziehungsweise der zuständige Netzbetreiber gefragt werden, ob eine örtliche Satzung, eine Schutzgebietsverordnung oder eine konkrete behördliche Anordnung gilt. Die nordrhein-westfälischen Regelungen sind ein Landesbeispiel und dürfen nicht auf andere Bundesländer übertragen werden.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Das hängt von der maßgeblichen Rechtsvorschrift und der Art der Prüfung ab. In NRW verlangt die SüwVO Abw für die dort geregelte Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen eine anerkannte Sachkunde. Bei anderen Prüfaufgaben können vertragliche, technische oder weitere rechtliche Anforderungen gelten. Auftraggeber sollten Qualifikation, Anerkennung und Leistungsumfang vor Beauftragung prüfen.

07 · Nachweis und Qualität

Was gehört in ein Prüfprotokoll?

Ein Prüfergebnis ist nur dann wirklich hilfreich, wenn ein anderer Fachmann später nachvollziehen kann, was genau geprüft wurde und unter welchen Bedingungen das Ergebnis zustande kam.

Diese Angaben sollten nachvollziehbar sein

  • Auftraggeber, Objekt und eindeutige Anlagen- beziehungsweise Abschnittsbezeichnung
  • Lageplan oder Skizze mit Anfang und Ende des Prüfabschnitts
  • Leitungslänge, Nennweite, Werkstoff und relevante Randbedingungen, soweit bekannt
  • Anlass und Ziel der Prüfung
  • Verwendetes Regelwerk und Prüfverfahren einschließlich maßgeblicher Ausgabe
  • Prüfmedium, Soll- und Istwerte, Prüfzeit und Messmittel
  • Besondere Beobachtungen, Unterbrechungen oder Abweichungen
  • Ergebnis mit eindeutiger Aussage zum geprüften Abschnitt
  • Datum, ausführende Person und erforderliche Qualifikationsangaben

Bei optischer Inspektion zusätzlich

  • Haltungs- oder Leitungsberichte
  • Video- und Bilddokumentation
  • Beobachtungen mit Lageangaben
  • Kodierung nach dem vorgesehenen System
  • Hinweise auf nicht einsehbare oder nicht befahrbare Bereiche
  • Trennung zwischen sichtbarer Feststellung und fachlicher Bewertung

Bei einer Zustands- und Funktionsprüfung nach NRW-SüwVO-Abw sind die dortigen Dokumentationsanforderungen zu beachten. Je nach gewählter Methode sind unter anderem Lageplan, Fotodokumentation, Haltungs- und Schachtberichte beziehungsweise Prüfprotokolle beizufügen.

Wenn die Prüfung nicht bestanden wird

Ein negatives Prüfergebnis sollte nicht vorschnell zu einer pauschalen Aussage über die gesamte Grundstücksentwässerung führen. Zunächst ist zu prüfen, ob der Fehler im Leitungsabschnitt selbst, an einem Anschluss, an einem Prüfverschluss oder im Prüfaufbau liegt. Anschließend werden Umfang und Lage der Auffälligkeit eingegrenzt. Je nach Befund können eine Reparatur, eine weitergehende Untersuchung oder eine Sanierungsplanung erforderlich sein. Nach der Maßnahme wird der betroffene Abschnitt entsprechend dem vereinbarten und maßgeblichen Verfahren erneut geprüft.

Ein Prüfprotokoll ist kein Sanierungskonzept: Es dokumentiert die Prüfung und ihr Ergebnis. Die Auswahl einer geeigneten Reparatur oder Sanierung erfordert eine gesonderte technische Bewertung und muss die Randbedingungen der Anlage berücksichtigen.
08 · Häufige Fehler vermeiden

Worauf sollte man besonders achten?

Prüfziel nicht eindeutig festgelegt

Vorher klären, ob eine Abnahmeprüfung, eine rechtlich geforderte Zustands- und Funktionsprüfung oder eine ergänzende Untersuchung im Bestand beauftragt wird.

Falsches Regelwerk gewählt

Die Regeln für neu eingebaute Leitungen sind nicht automatisch auf jede bestehende Grundstücksleitung übertragbar – und umgekehrt.

Prüfabschnitt nicht sauber abgegrenzt

Unklare Anschlusspunkte, undichte Absperrungen oder nicht berücksichtigte Zuläufe können das Ergebnis unbrauchbar machen.

Kameraergebnis mit Dichtheitsnachweis verwechselt

Eine optische Inspektion liefert wichtige Zustandsinformationen, ersetzt aber nicht automatisch eine Druckprüfung, wenn diese verlangt ist.

Messwerte ohne Randbedingungen

Ohne Prüfmedium, Zeit, Druck beziehungsweise Wasserstand und Angaben zum Messaufbau lässt sich ein Ergebnis kaum fachlich nachvollziehen.

Landesrecht pauschal übertragen

Regelungen aus NRW gelten nicht automatisch in anderen Ländern. Zusätzlich können kommunale Satzungen entscheidend sein.

09 · Häufige Fragen

Fragen aus der Praxis

Ist eine TV-Inspektion eine Dichtheitsprüfung?
Nein, nicht automatisch. Die Kamera dokumentiert den sichtbaren Zustand im Rohr. Kleine Undichtigkeiten, beispielsweise an Rohrverbindungen, können optisch unauffällig bleiben. Wenn ein ausdrücklicher Dichtheitsnachweis gefordert wird, ist das dafür vorgesehene Prüfverfahren anzuwenden.
Kann eine Leitung trotz sichtbarer Schäden dicht sein?
Ja. Ein sichtbarer Schaden ist nicht in jedem Fall gleichbedeutend mit einer Undichtigkeit. Ob die Leitung dicht ist, lässt sich aus dem Kamerabild allein nicht immer sicher ableiten. Umgekehrt kann eine Leitung undicht sein, ohne dass die Stelle bei einer optischen Inspektion eindeutig sichtbar wird.
Ist eine Luftprüfung besser als eine Wasserprüfung?
Nicht grundsätzlich. Beide Verfahren haben ihren Anwendungsbereich und ihre festgelegten Randbedingungen. Entscheidend ist, welches Verfahren die maßgebliche Norm, der Prüfauftrag und die bauliche Situation vorsehen. Sicherheit, Zugänglichkeit und die Eigenschaften des Prüfabschnitts müssen berücksichtigt werden.
Muss jedes private Grundstück regelmäßig geprüft werden?
Nein, eine bundesweit einheitliche Pflicht mit identischen Intervallen gibt es nicht. Landesrecht, Schutzgebietsverordnungen und kommunale Satzungen können unterschiedliche Anforderungen festlegen. Für ein konkretes Grundstück sollte die örtlich zuständige Stelle Auskunft geben.
Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 1610 und DIN 1986-30?
DIN EN 1610 behandelt den Einbau und die Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bauausführung. DIN 1986-30 behandelt die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. Welche Regel anzuwenden ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab.
Wozu dient DWA-M 149-6?
Das Merkblatt behandelt Druckprüfungen mit Wasser oder Luft an bestehenden, in Betrieb befindlichen Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden. Die Ergebnisse dienen der Zustandserfassung und Beurteilung des Handlungsbedarfs. Es ist nicht einfach mit einer Dichtheitsprüfung zur Abnahme neu gebauter Leitungen gleichzusetzen.
Was passiert, wenn eine Leitung die Prüfung nicht besteht?
Zunächst sollte das Ergebnis technisch geprüft und der betroffene Bereich eingegrenzt werden. Danach wird entschieden, ob eine ergänzende Untersuchung, Reparatur oder Sanierung erforderlich ist. Nach der Maßnahme kann eine erneute Prüfung des betroffenen Abschnitts notwendig sein.
Welche Unterlagen sollte ich vor einer Prüfung bereithalten?
Hilfreich sind Bestandspläne, frühere Prüfprotokolle, Angaben zu Werkstoff und Nennweite, Sanierungsnachweise, Informationen zu Schächten und Anschlüssen sowie die konkrete Vorgabe des Auftraggebers, der Kommune oder der Behörde.
Fachhinweis und Aktualität:

Diese Seite vermittelt einen fachlichen Überblick zur Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen. Sie ersetzt weder den vollständigen Text der genannten Normen und Regelwerke noch eine objektspezifische Planung, rechtliche Prüfung oder fachkundige Beurteilung.

Regelwerks- und Rechtsstand der redaktionellen Bearbeitung: 30. Oktober 2026. Normen und technische Regeln können geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Vor einer konkreten Prüfung ist der aktuelle Ausgabestand einschließlich Berichtigungen zu kontrollieren. Rechtliche Pflichten sind anhand des Bundes- und Landesrechts sowie der örtlichen Satzungen zu prüfen.

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