Infektionskrankheiten

Arbeitsschutz · Biologische Gefährdungen

Infektionsgefahren bei Arbeiten in der Kanalisation

Unsichtbare Gefahren gehören zum Arbeitsalltag in der Abwasserentsorgung. Krankheitserreger können über Abwasser, Schlamm, Spritzer, Aerosole oder verunreinigte Arbeitsmittel aufgenommen werden. Wer die möglichen Übertragungswege kennt, kann Gefährdungen besser erkennen und Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen.

Kanalarbeiter, Kanalinspekteure, Beschäftigte der Kanalunterhaltung und Mitarbeitende auf Kläranlagen können bei ihrer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen. Dazu zählen Bakterien und Viren. Nicht jede Berührung führt zu einer Infektion. Entscheidend sind unter anderem der vorhandene Erreger, die aufgenommene Menge, der Aufnahmeweg und der Zustand der Haut beziehungsweise der Schleimhäute.

Wichtig: Abwasser ist nicht steril. Auch wenn keine sichtbare Verschmutzung oder kein auffälliger Geruch vorhanden ist, können Krankheitserreger enthalten sein. Eine fehlende Sichtbarkeit bedeutet nicht, dass keine biologische Gefährdung besteht.

Die Gefährdungen unterscheiden sich je nach Tätigkeit: Eine TV-Inspektion vom Fahrzeug aus, das Öffnen eines Schachtes, eine Hochdruckreinigung, eine Störungsbeseitigung oder das Arbeiten in einem Kanal können jeweils unterschiedliche Expositionen verursachen. Maßgeblich ist deshalb immer die konkrete Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

Wie können Krankheitserreger aufgenommen werden?

Schmierinfektion

Über Hände und Gegenstände

Verunreinigte Handschuhe, Werkzeuge, Armaturen, Griffe oder Mobiltelefone können Erreger weitertragen. Gelangen diese anschließend an Mund, Nase oder Augen, ist eine Aufnahme möglich.

Fäkal-oraler Weg

Über den Mund

Erreger können aufgenommen werden, wenn kontaminierte Hände oder Gegenstände den Mund berühren oder verunreinigte Lebensmittel beziehungsweise Getränke aufgenommen werden.

Haut und Wunden

Über verletzte Haut

Schürfungen, Schnittverletzungen, aufgeweichte Haut oder offene Wunden können Eintrittspforten darstellen. Spritzer auf verletzte Haut sind deshalb besonders ernst zu nehmen.

Schleimhäute

Über Augen, Nase und Mund

Spritzer können Schleimhäute direkt erreichen. Bei bestimmten Tätigkeiten können außerdem fein verteilte Tröpfchen oder Aerosole entstehen, die je nach Erreger und Exposition relevant sein können.

Typische Situationen: Öffnen und Reinigen von Schächten, Ziehen und Bergen von Schläuchen, Hochdruckspülarbeiten, Beseitigen von Verstopfungen, Umgang mit nassen Werkzeugen, Reinigen von Kameras und Fahrwagen sowie das Ablegen kontaminierter Schutzkleidung.

Wichtige Infektionskrankheiten und Erreger

Die folgenden Beispiele zeigen, welche Erkrankungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Abwasserbereich eine Rolle spielen können. Die Aufzählung ist nicht vollständig. Das tatsächliche Vorkommen und die Bedeutung einzelner Erreger hängen von den örtlichen und betrieblichen Bedingungen ab.

Viren · fäkal-orale Übertragung

Hepatitis A – eine mögliche Folge fäkal-oraler Aufnahme

Hepatitis A ist eine Virusinfektion der Leber. Das Virus wird überwiegend fäkal-oral übertragen: Erreger aus dem Stuhl infizierter Personen können über verunreinigte Hände, Gegenstände, Lebensmittel oder Wasser in den Mund gelangen. Deshalb ist bei Tätigkeiten mit fäkalienhaltigem Abwasser eine sorgfältige Händehygiene besonders wichtig.

Mögliche Krankheitszeichen sind Müdigkeit, Übelkeit, Appetitlosigkeit, Bauchbeschwerden, Fieber und eine Gelbfärbung der Haut oder Augen. Die Erkrankung kann unterschiedlich schwer verlaufen. Eine chronische Hepatitis A entsteht nicht.

Vorbeugung: Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A ist verfügbar. Ob sie im konkreten Tätigkeitsbereich angezeigt ist, wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Impfberatung beurteilt. Hygiene und die Vermeidung einer Aufnahme über den Mund bleiben wesentlich.

Viren · vor allem Blutkontakt

Hepatitis B

Hepatitis B wird durch das Hepatitis-B-Virus verursacht. Die Übertragung erfolgt vor allem über infektiöses Blut und bestimmte Körperflüssigkeiten, beispielsweise wenn kontaminiertes Material über Stich- oder Schnittverletzungen oder Schleimhäute in den Körper gelangt. Ein gewöhnlicher Kontakt mit Abwasser ist nicht mit einem typischen Blutkontakt gleichzusetzen.

Eine Infektion kann ohne deutliche Beschwerden verlaufen oder eine akute Leberentzündung verursachen. Bei einem Teil der Infizierten entwickelt sich eine chronische Infektion, die langfristig schwere Leberschäden verursachen kann.

Vorbeugung: Gegen Hepatitis B gibt es eine wirksame Schutzimpfung. Die individuelle Impfentscheidung gehört in die arbeitsmedizinische Beratung. Schnitt- und Stichverletzungen sowie Blutkontakte müssen vermieden und nach betrieblichen Vorgaben unverzüglich gemeldet und medizinisch beurteilt werden.

Viren · vor allem Blutkontakt

Hepatitis C

Auch Hepatitis C betrifft die Leber. Das Virus wird hauptsächlich über Blut übertragen, insbesondere wenn infiziertes Blut über verletzte Haut oder gemeinsam benutzte, kontaminierte Instrumente in den Körper gelangt. Eine Übertragung durch gewöhnlichen Hautkontakt oder intakte Haut ist nicht typisch.

Die Infektion bleibt häufig zunächst unbemerkt. Bei einem chronischen Verlauf können über Jahre Leberschäden entstehen. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C gibt es derzeit nicht. Moderne antivirale Behandlungen können die Infektion in den meisten Fällen heilen.

Vorbeugung: Blutkontakt, Stich- und Schnittverletzungen vermeiden. Bei möglicher Exposition ist eine zeitnahe medizinische Abklärung wichtig.

Bakterien · Tierurin und kontaminiertes Wasser

Leptospirose – Weilsche Krankheit

Die Leptospirose ist eine bakterielle Infektionskrankheit. Leptospiren werden von infizierten Tieren, insbesondere Nagetieren wie Ratten und Mäusen, mit dem Urin ausgeschieden. Menschen können sich durch direkten Kontakt mit infiziertem Urin oder indirekt über verunreinigtes Wasser und Schlamm anstecken. Die Erreger können über kleine Hautverletzungen sowie über Schleimhäute in den Körper gelangen.

Für Beschäftigte im Kanal- und Abwasserbereich ist die Erkrankung besonders relevant, wenn Kontakt zu nagetierurinbelastetem Wasser oder Schlamm möglich ist. Eine Leptospirose kann zunächst grippeähnlich verlaufen. Mögliche Beschwerden sind plötzliches Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie eine Bindehautrötung. Schwere Verläufe können Leber und Nieren betreffen; auch Blutungen oder eine Beteiligung von Lunge und Nervensystem sind möglich.

Die Zeit zwischen Ansteckung und Erkrankungsbeginn liegt häufig ungefähr bei einer bis zwei Wochen, kann aber variieren. Eine frühzeitige ärztliche Diagnose ist wichtig. Die Erkrankung ist mit Antibiotika behandelbar. Eine allgemein verfügbare Schutzimpfung für Menschen steht in Deutschland nicht zur Verfügung.

Vorbeugung: Hautverletzungen schützen, geeignete wasserdichte Schutzkleidung und Handschuhe verwenden, Kontakt mit Tierurin vermeiden und Hygienevorgaben einhalten. Bei Fieber oder grippeähnlichen Beschwerden nach möglichem Kontakt muss die berufliche Exposition beim Arzt ausdrücklich angesprochen werden.

Zum Mitnehmen · Arztinformation

Leptospirose-Infokarte für den Geldbeutel

Beschäftigte, die beruflich in Kanälen, Schächten oder anderen abwassertechnischen Bereichen arbeiten, können bei bestimmten Tätigkeiten mit Wasser oder Schlamm in Kontakt kommen, der durch den Urin infizierter Nagetiere – insbesondere Ratten – verunreinigt sein kann. Dabei besteht ein mögliches Expositionsrisiko für Leptospiren, die Erreger der Leptospirose (Weilsche Krankheit).

Das Tückische: Erste Beschwerden können unspezifisch sein und erst Tage nach dem möglichen Kontakt auftreten. Dazu gehören beispielsweise plötzliches Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit oder gerötete Augen. Bei solchen Beschwerden nach einer möglichen beruflichen Exposition sollte die Tätigkeit im Abwasserbereich beim Arzt ausdrücklich angesprochen werden.

Unsere Empfehlung: Infokarte ausdrucken und im Portemonnaie aufbewahren.
  1. Die bereitgestellte Infokarte im PDF-Format herunterladen.
  2. Beim Drucken „Tatsächliche Größe“ beziehungsweise „100 %“ auswählen – nicht „An Seite anpassen“.
  3. Die Karte entlang ihrer Außenkante ausschneiden. Das Endformat entspricht mit 85,6 × 54 mm der Größe einer üblichen Geldkarte.
  4. Die Karte im Portemonnaie oder bei den persönlichen Arbeitspapieren aufbewahren.

Wann sollte die Karte vorgelegt werden? Wenn nach einer möglichen Exposition gegenüber Abwasser, Schlamm oder durch Nagetierurin verunreinigtem Wasser passende Beschwerden auftreten, kann der Mitarbeiter die Karte beim Arztbesuch direkt vorlegen. Sie weist auf die berufliche Tätigkeit und das mögliche Expositionsrisiko hin und hilft dabei, dass eine Leptospirose bei der ärztlichen Beurteilung mitbedacht wird.

→ Leptospirose-Infokarte im Geldkartenformat (PDF) herunterladen

Die Karte ist eine ergänzende Information für das Arztgespräch. Sie ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Bei schweren oder rasch zunehmenden Beschwerden ist unverzüglich medizinische Hilfe erforderlich.

Magen-Darm-Erkrankungen

Durchfallerkrankungen – zum Beispiel Noroviren und bakterielle Darmerreger

Abwasser kann unterschiedliche Erreger enthalten, die Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Dazu zählen beispielsweise Noroviren sowie bestimmte Bakterien wie Salmonellen oder Campylobacter. Die Aufnahme erfolgt häufig über den Mund, etwa durch kontaminierte Hände oder Gegenstände.

Mögliche Symptome sind Durchfall, Erbrechen, Bauchkrämpfe und Fieber. Je nach Erreger und persönlicher gesundheitlicher Situation kann der Verlauf unterschiedlich sein. Besonders wichtig ist es, eine Verschleppung von Kontaminationen in Pausenräume, Fahrzeuge und private Bereiche zu verhindern.

Vorbeugung: Konsequente Händehygiene, getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung, geeignete Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sowie das Verbot von Essen, Trinken und Rauchen in kontaminierten Arbeitsbereichen.

Bakterien · Verletzungen

Tetanus – Wundstarrkrampf

Tetanus wird durch ein Bakterium verursacht, dessen Sporen in der Umwelt vorkommen können, unter anderem im Erdreich und in Schmutz. Gelangen sie über eine Wunde in den Körper, kann eine gefährliche Erkrankung des Nervensystems entstehen. Im Kanalbereich können beispielsweise verschmutzte oder tiefe Schnitt- und Stichverletzungen eine Rolle spielen.

Typische Krankheitszeichen sind Muskelsteifigkeit und schmerzhafte Muskelkrämpfe. Tetanus ist eine schwere Erkrankung. Ein aktueller Impfschutz ist daher wichtig. Der Impfstatus sollte im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge beziehungsweise nach den allgemeinen Impfempfehlungen überprüft werden.

Erreger, Übertragungsweg und Besonderheiten im Überblick

Erkrankung / ErregerTypischer AufnahmewegBesonderheit
Hepatitis AFäkal-oral, über Mund und verunreinigte Hände/GegenständeImpfung verfügbar
Hepatitis BVor allem Blutkontakt über Verletzungen oder SchleimhäuteImpfung verfügbar
Hepatitis CVor allem BlutkontaktKeine Impfung; wirksame Behandlung verfügbar
LeptospiroseTierurin, kontaminiertes Wasser oder Schlamm über Hautverletzungen/SchleimhäuteRatten und andere Tiere können Reservoir sein
Magen-Darm-InfektionenHäufig fäkal-oral über Hände und GegenständeErreger und Verlauf sind unterschiedlich
TetanusVerunreinigte WundeImpfschutz überprüfen

Die Tabelle ist eine Orientierung und keine vollständige Erregerliste oder individuelle Risikobewertung.

Wo entstehen im Arbeitsalltag besondere Expositionen?

Schacht öffnen und einsteigen

Kontakt mit feuchten Oberflächen, Ablagerungen und Spritzwasser ist möglich. Beim Einstieg kommen weitere Gefährdungen hinzu, insbesondere durch die Atmosphäre im Bauwerk und die räumlichen Bedingungen.

Hochdruckreinigung und Spülarbeiten

Spritzwasser und fein verteilte Tröpfchen können kontaminierte Bereiche und persönliche Ausrüstung erreichen. Die Arbeitsweise und die technischen Schutzmaßnahmen beeinflussen die Exposition.

Kamerabefahrung und Gerätehandling

Kamerakopf, Kabel, Fahrwagen, Schläuche und Bedienelemente können durch Abwasser kontaminiert werden. Besonders kritisch ist die anschließende Handhabung im Fahrzeug oder im Lager.

Störungen und Reparaturen

Bei Verstopfungen, Havarien und Reparaturen können direkter Kontakt mit Abwasser, scharfkantige Gegenstände und Verletzungen zusammentreffen.

Infektionsschutz: Was im Betrieb organisiert werden muss

Infektionsschutz ist keine Einzelmaßnahme und darf nicht allein auf das Verhalten der Beschäftigten reduziert werden. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen tätigkeitsbezogen beurteilen und geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen festlegen. Für abwassertechnische Anlagen ist insbesondere die TRBA 220 maßgeblich.

1
Gefährdungsbeurteilung und BetriebsanweisungDie Tätigkeiten, möglichen biologischen Arbeitsstoffe, Aufnahmewege und erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen beurteilt und verständlich festgelegt werden.
2
Geeignete persönliche SchutzausrüstungJe nach Tätigkeit können flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzkleidung, Stiefel sowie Augen- und Gesichtsschutz erforderlich sein. Die Auswahl muss zur Gefährdung und zur Tätigkeit passen.
3
Wasch- und UmkleidemöglichkeitenBeschäftigte benötigen geeignete Möglichkeiten zur Reinigung der Hände und zur hygienischen Trennung von Arbeits- und Privatkleidung. Kontaminierte Kleidung darf nicht unkontrolliert in private Bereiche gelangen.
4
Reinigung und DesinfektionArbeitsmittel, Fahrzeuge und Kontaktflächen müssen nach einem festgelegten Hygieneplan gereinigt werden. Reinigungsverfahren müssen für Material und Kontamination geeignet sein.
5
UnterweisungBeschäftigte müssen die Gefahren, Aufnahmewege, Hygienevorgaben, Meldewege und den Umgang mit kontaminierter Ausrüstung kennen. Die Unterweisung muss zur konkreten Tätigkeit passen.
6
Arbeitsmedizinische Vorsorge und ImpfberatungDer Betriebsarzt beurteilt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeanlässe und berät zu möglichen Impfungen. Der Impfstatus sollte entsprechend den Empfehlungen und der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Keine pauschale PSA-Empfehlung: Eine Schutzmaske oder ein bestimmter Handschuhtyp ist nicht automatisch für jede Tätigkeit ausreichend. Auswahl, Trageweise und gegebenenfalls Atemschutz müssen aus der Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen Regeln abgeleitet werden.

Hygiene im Arbeitsalltag

Vor Arbeitsbeginn

  • Haut auf Verletzungen prüfen und Wunden sicher abdecken.
  • Vorgesehene Schutzkleidung und Ausrüstung auf Eignung und Unversehrtheit prüfen.
  • Saubere und kontaminierte Bereiche voneinander trennen.

Während der Arbeit

  • Gesicht, Mund und Augen nicht mit kontaminierten Handschuhen berühren.
  • In kontaminierten Bereichen nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Beschädigte Handschuhe und durchnässte Schutzkleidung nach Vorgabe wechseln.

Nach der Arbeit

  • Arbeitsmittel und wiederverwendbare PSA nach Hygieneplan reinigen.
  • Hände gründlich reinigen und erforderlichenfalls desinfizieren.
  • Arbeitskleidung getrennt von Privatkleidung aufbewahren.

Im Fahrzeug und Betrieb

  • Kontaminierte Geräte nicht auf saubere Ablagen legen.
  • Bedienelemente und häufig berührte Flächen in den Reinigungsplan aufnehmen.
  • Saubere und gebrauchte Ausrüstung getrennt transportieren.

Was tun nach einer möglichen Exposition?

Eine mögliche Aufnahme von Abwasser oder kontaminiertem Material sollte nicht verharmlost werden. Das weitere Vorgehen richtet sich nach Art und Umfang der Exposition und den betrieblichen Vorgaben.

  • Kontaminierte Haut oder betroffene Bereiche unverzüglich nach den betrieblichen Hygienevorgaben reinigen.
  • Augen- oder Schleimhautkontakt sowie Stich- und Schnittverletzungen sofort melden.
  • Vorgesetzte informieren und den vorgesehenen betrieblichen Meldeweg einhalten.
  • Bei Verletzungen, Blutkontakt oder Schleimhautexposition zeitnah medizinisch beurteilen lassen.
  • Bei später auftretenden Beschwerden den Arzt über die Tätigkeit und den möglichen Kontakt mit Abwasser informieren.
Warnzeichen ernst nehmen: Fieber, starke Kopf- oder Muskelschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Gelbfärbung der Haut oder Augen, auffällige Augenrötung oder eine deutliche Verschlechterung des Allgemeinzustands nach möglichem Kontakt mit Abwasser müssen medizinisch abgeklärt werden. Bei schweren oder plötzlich bedrohlichen Beschwerden ist unverzüglich medizinische Hilfe erforderlich.

Besonders wichtig: Symptome können zeitversetzt auftreten

Zwischen einer Infektion und den ersten Krankheitszeichen können Stunden, Tage oder – abhängig vom Erreger – längere Zeiträume liegen. Beschäftigte bringen mögliche Beschwerden deshalb nicht immer mit einem zurückliegenden Arbeitseinsatz in Verbindung.

Wer nach einer möglichen Exposition erkrankt, sollte beim Arzt ausdrücklich erwähnen, dass beruflich Kontakt mit Abwasser, Schlamm, Nagetieren oder möglicherweise kontaminierten Gegenständen bestand. Diese Information kann für die Einordnung und Diagnostik wichtig sein.

Fazit: Biologische Gefahren gehören zur Kanaltechnik

Die Arbeit in der Kanalisation ist nicht nur durch enge Räume, Absturzgefahren, gefährliche Atmosphären und mechanische Risiken geprägt. Auch biologische Arbeitsstoffe können eine ernst zu nehmende Gefährdung darstellen. Viele Erreger sind mit bloßem Auge nicht erkennbar und können über Hände, Spritzer, Schleimhäute, verletzte Haut oder kontaminierte Arbeitsmittel aufgenommen werden.

Ein wirksamer Infektionsschutz entsteht durch eine passende Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen, konsequente Hygiene, arbeitsmedizinische Vorsorge und regelmäßige Unterweisung. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen im betrieblichen Alltag funktionieren – vom Öffnen des Schachtes bis zur Reinigung und Lagerung der eingesetzten Inspektionstechnik.

Merke: Nicht erst sichtbare Verschmutzung ist ein Warnsignal. Behandle Abwasser und damit kontaminierte Arbeitsmittel grundsätzlich entsprechend den betrieblichen Hygiene- und Schutzvorgaben.

Weiterführende Informationen und Regelwerke

Diese Fachseite dient der allgemeinen Information und Sensibilisierung. Sie ersetzt weder die betriebliche Gefährdungsbeurteilung noch Betriebsanweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge oder eine ärztliche Diagnose. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen und technischen Regelungen sowie die Vorgaben des zuständigen Arbeitgebers.

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