Kanalinspektion organisieren und durchführen | Kanalinspekteure.de

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Kanalinspektion: gut vorbereitet. Sicher durchgeführt. Sauber dokumentiert.

Eine fachgerechte Kanalinspektion beginnt lange vor dem Einschalten der Kamera. Lageerkundung, Spülung, Teamabstimmung, Baustellensicherung und eine verlässliche Datenübergabe gehören zusammen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Schritte in der Praxis wichtig sind – von der Vorbereitung bis zur Archivierung der Ergebnisse.

Vorbereitung & LageerkundungSpülung und InspektionBaustellensicherungDatenqualität & Übergabe
⌖Baustelle und Zugang vorher prüfen
⇄Spülteam und Inspekteur arbeiten abgestimmt
✓Sicherheit und Datenqualität zusammen denken
Der Überblick

Eine gute Inspektion ist Teamarbeit – keine einzelne Kamerafahrt

Die Qualität des Ergebnisses hängt davon ab, ob der richtige Abschnitt untersucht wird, die Leitung ausreichend sichtbar ist, die Arbeitsstelle sicher eingerichtet wurde und alle Befunde zuverlässig dokumentiert werden. Fehler in der Vorbereitung lassen sich später oft nicht mehr ausgleichen: Eine nicht erreichbare Haltung, ein nicht beseitigter Sichtschatten oder ein ungesicherter Arbeitsbereich kann die Untersuchung unvollständig oder gefährlich machen.

01
Vorbereitung

Auftrag, Umfang und Zuständigkeiten klären

Bevor ein Fahrzeug ausrückt, muss klar sein, was untersucht werden soll.

Eine Kanalinspektion beginnt mit dem Auftrag. Die Beteiligten müssen wissen, welches Netz oder Grundstück untersucht wird, welche Haltungen, Leitungen und Schächte dazugehören und welches Ergebnis erwartet wird. Soll der Zustand erfasst, eine Abnahme nach Sanierung durchgeführt, ein konkreter Schaden untersucht oder eine Bestandsgrundlage erstellt werden? Die Antwort bestimmt die Inspektionsrichtung, die benötigte Technik, den Umfang der Reinigung, die Dokumentation und den Datenexport.

Vor Beginn sollte abgestimmt werden, welche Regelwerke und Kodierfassungen gelten, welche Stammdaten vorhanden sind und in welchem Format die Ergebnisse abzugeben sind. Das ist wichtig, weil ein Auftraggeber beispielsweise bestimmte Objektkennungen, Berichtsvorlagen, Videoformate oder Datenmodelle vorgibt.

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Unterlagen zusammenstellen

Leitungs- und Schachtpläne, Haltungskennungen, Nennweiten, Werkstoffe, bekannte Schäden, frühere Inspektionen, Sanierungsdaten und besondere betriebliche Randbedingungen prüfen.

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Rollen eindeutig verteilen

Festlegen, wer für die Verkehrsabsicherung, den Spülvorgang, die Kamerabefahrung, die Kommunikation mit dem Auftraggeber und die abschließende Qualitätskontrolle verantwortlich ist.

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Gefährdungen beurteilen

Verkehr, Arbeiten an geöffneten Schächten, biologische Arbeitsstoffe, Hochdruckwasser, schwere Fahrzeugaufbauten, elektrische Betriebsmittel und mögliche Gefahrstoffe berücksichtigen.

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Technik und Datenübergabe planen

Passende Kamera, Fahrwagen, Schiebekamera, Ortungstechnik, Beleuchtung, Reinigungsdüsen und die geforderten Speicher- und Austauschformate auswählen.

Praktischer Grundsatz

Unklare Stammdaten, eine nicht abgestimmte Kodierfassung oder offene Fragen zur Verkehrssicherung müssen vor Arbeitsbeginn geklärt werden – nicht erst, wenn die Kamera bereits im Kanal steht.

02
Ortsbesichtigung

Lage erkunden: Wo wird gearbeitet und was erwartet die Crew vor Ort?

Die Sichtung der Lage verhindert Überraschungen bei Zufahrt, Zugang und Verkehrsführung.

Unter der Lageerkundung versteht man die Prüfung der tatsächlichen Situation vor Ort – anhand vorhandener Pläne und, wenn erforderlich, bei einer Ortsbesichtigung. Die Karte allein reicht nicht immer: Schachtdeckel können überbaut oder zugeparkt sein, Zufahrten können durch Lieferverkehr blockiert werden und geplante Aufstellflächen können den Geh- oder Radweg beeinträchtigen.

Was muss vor Ort geprüft werden?

  • Identität und Zugänglichkeit: Sind Anfangs- und Endschacht eindeutig zugeordnet und sicher erreichbar? Lassen sich Deckel gefahrlos öffnen? Gibt es ausreichend Platz für Arbeits- und Spülfahrzeug?
  • Verkehrssituation: Straßentyp, zulässige Geschwindigkeit, Verkehrsmenge, Sichtweiten, Kurven, Einmündungen, Haltestellen, Radwege, Gehwege, Schulwege und Querungsstellen beachten.
  • Arbeitsraum: Wo werden Fahrzeuge, Schläuche, Kamerakabel, Absperrgeräte und Material abgestellt, ohne Fluchtwege oder andere Verkehrsbeziehungen unnötig zu blockieren?
  • Umgebung und Anlieger: Zufahrten, Rettungswege, Lieferverkehr, Grundstückszugänge, Veranstaltungen, Baustellen in der Nähe und mögliche Lärmzeiten berücksichtigen.
  • Leitungs- und Betriebsdaten: Gefälle, Fließrichtung, vermutete Wasserstände, Zuflüsse, bekannte Rückstau- oder Überflutungsrisiken und frühere Hindernisse prüfen.
  • Umwelt und Entsorgung: Vorher klären, wie Spülgut und abgesaugtes Material behandelt werden und wohin es nach den Vorgaben des Auftraggebers und der zuständigen Stelle gehört.

Bei unklarer Leitungszuordnung oder widersprüchlichen Plänen darf ein Team den Abschnitt nicht einfach nach Vermutung untersuchen. Die Kennung des Objekts und die zu untersuchende Haltung müssen eindeutig sein, damit später Bilder und Schäden nicht dem falschen Kanalabschnitt zugeordnet werden.

Die Lageerkundung ist auch eine Sicherheitsmaßnahme

Sie hilft, den Verkehrszeichenplan passend auszuwählen, die Arbeitsfläche abzugrenzen und die Reihenfolge der Fahrzeuge und Arbeitsschritte festzulegen. Verändert sich die tatsächliche Situation wesentlich gegenüber der Planung, muss die Arbeit unterbrochen und die Sicherung neu bewertet werden.

03
Teamwork

Warum Spüler und Inspekteur eng zusammenarbeiten müssen

Die Reinigung schafft Sicht – die Inspektion zeigt, wo genauer hingeschaut werden muss.

Die Kanalreinigung und die optische Inspektion erfüllen unterschiedliche, aber unmittelbar verbundene Aufgaben. Die Spülcrew löst und entfernt Ablagerungen, Sedimente und andere Hindernisse so weit, wie es der Auftrag und der Zustand der Leitung erfordern. Der Inspekteur braucht anschließend eine ausreichend klare Sicht, um Rohrwand, Verbindungen, Anschlüsse und Schadensbilder korrekt zu erkennen und zu dokumentieren.

Wenn beide Arbeitsschritte isoliert voneinander stattfinden, kann die Qualität leiden. Eine zu schwache oder unvollständige Reinigung lässt Sichtschatten zurück; eine unnötig aggressive Reinigung kann eine vorgeschädigte Leitung zusätzlich belasten. Der richtige Ablauf entsteht durch gegenseitige Information und abgestimmte Entscheidungen.

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Aufgabe der Spülcrew

Leitung und Abschnitt vorbereiten, geeignete Düse und Verfahren auswählen, Spüldruck und Wassermenge passend einstellen, gelöstes Material absaugen und Auffälligkeiten wie harte Hindernisse, ungewöhnliche Ablagerungen oder Rückstau melden.

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Aufgabe des Inspekteurs

Prüfen, ob das Bild ausreichend klar ist, Hindernisse und Sichtgrenzen erkennen, auffällige Stellen an den Spüler zurückmelden und nach der vereinbarten Vorgehensweise dokumentieren, welche Bereiche vollständig einsehbar waren.

So funktioniert die Abstimmung in der Praxis

  1. Vor der Reinigung: Bekannte Schäden, den Rohrwerkstoff, den Durchmesser, die Leitungsführung und empfindliche Bereiche gemeinsam durchgehen.
  2. Während des Spülens: Bei ungewöhnlichem Widerstand oder einem Hindernis nicht mit Gewalt weiterarbeiten. Spülfahrzeug und Inspekteur stimmen ab, ob ein anderer Ansatz, eine weitere Prüfung oder eine Rückmeldung an den Auftraggeber erforderlich ist.
  3. Nach dem Spülen: Prüfen, ob die Leitungswand im erforderlichen Umfang sichtbar ist. Bleiben Ablagerungen oder Wasserstände zurück, wird bewertet, ob eine weitere Reinigung sinnvoll und sicher ist oder die Sichtbegrenzung dokumentiert werden muss.
  4. Während der Inspektion: Werden neue Hinweise auf Ablagerungen, ein Hindernis oder ein mögliches Schadensrisiko sichtbar, kommunizieren die Fachkräfte den Befund, statt kommentarlos weiterzufahren.
  5. Nach der Befahrung: Prüfen, ob der Auftrag erfüllt wurde und ob zusätzliche Reinigungs- oder Untersuchungsschritte notwendig sind.
Wichtig für die Sicherheit

Hochdruckspülung kann gefährliche Kräfte und Bewegungen verursachen. Beschäftigte dürfen sich während eines Reinigungsvorgangs nicht in der Leitung oder in einem umschlossenen Raum aufhalten, wenn durch das eingesetzte Verfahren eine Gefahr besteht. Es gelten die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und einschlägigen DGUV-Regeln. Die Kameraarbeit darf nicht dazu führen, dass Personen in einen laufenden Spülvorgang oder einen Gefahrenbereich geraten.

Eine gute Zusammenarbeit spart außerdem Zeit: Die Spülcrew kennt das Verhalten des Reinigungsgeräts und bemerkt Veränderungen beim Spülen; die Inspektionscrew bewertet das optische Bild und kann gezielt sagen, an welcher Stelle die Sicht noch nicht reicht. Beide Perspektiven zusammen führen zu einer besseren Untersuchung und vermeiden unnötige Wiederholungsfahrten.

04
Durchführung

Der Ablauf einer korrekt durchgeführten Kanalinspektion

Ein durchgängiger Prozess vom Einrichten bis zur abschließenden Kontrolle.

Phase 1Einrichten

Auftrag, Zugang, Verkehrsabsicherung, Gefährdungsbeurteilung und Rollen prüfen.

Phase 2Vorbereiten

Schacht und Leitung identifizieren, reinigen, Wasserstände und Sichtbedingungen prüfen.

Phase 3Inspektieren

Kamera richtig positionieren, Abschnitt vollständig befahren, Beobachtungen codieren und Belege sichern.

Phase 4Abschließen

Vollständigkeit, Datenqualität, Rückbau der Sicherung und Übergabe kontrollieren.

Vor dem Einführen der Kamera

Das Objekt wird anhand der Pläne und Kennzeichnungen identifiziert. Die Inspektionsrichtung, der Startbezug und die zu untersuchende Strecke werden mit dem Auftrag abgeglichen. Die Kameraoptik, Beleuchtung, Fahrwagen beziehungsweise Schiebekabel, Positionsmessung und Aufzeichnungsfunktion müssen betriebsbereit sein. Die verwendeten Stammdaten in der Software müssen zum tatsächlichen Objekt passen.

Während der Inspektion

Die Kamera wird kontrolliert geführt, damit Bildqualität und Geschwindigkeit eine belastbare Beurteilung zulassen. Der Inspekteur dokumentiert Befunde nach dem festgelegten Kodiersystem und ordnet sie dem richtigen Abschnitt und der passenden Stationierung zu. Wenn ein Bereich nicht passierbar, überstaut oder nicht ausreichend sichtbar ist, muss diese Einschränkung erkennbar bleiben. Ein nicht inspizierter Abschnitt darf nicht als mangelfrei dargestellt werden.

Bei auffälligen oder sicherheitsrelevanten Schäden – beispielsweise Anzeichen einer akuten Einsturzgefahr – wird der Auftraggeber beziehungsweise die zuständige Stelle umgehend nach den vereinbarten Meldewegen informiert. Ein solcher Befund darf nicht erst in einem später gelieferten Gesamtbericht untergehen.

Nach dem Herausnehmen der Kamera

Vor dem Verlassen der Einsatzstelle werden alle erfassten Dateien gesichert und der Abschnitt auf Vollständigkeit kontrolliert. Danach werden Arbeitsmittel und Schläuche geordnet zurückgebaut, Schachtabdeckungen sicher eingesetzt, der Verkehrsraum gereinigt und die Verkehrssicherung erst nach dem vorgesehenen Ablauf zurückgenommen. Der Rückbau gehört zur Arbeitsstelle und darf nicht als Nebensache behandelt werden.

05
Verkehrssicherheit

Baustelle absichern: Was gilt am Tag und bei Nacht?

Verkehrssicherung muss zur Straße, zum Arbeitsverfahren und zur tatsächlichen Gefährdung passen.

Bei Kanalinspektionen befindet sich ein Teil der Ausrüstung häufig direkt im Straßenraum: Spül- und Inspektionsfahrzeuge, offene Schächte, Schläuche und Arbeitsgeräte brauchen Platz. Gleichzeitig müssen fließender Verkehr, Fußgänger und Radverkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbeigeführt oder entsprechend der Anordnung umgeleitet werden. Ein Warnblinker allein ist keine vollständige Baustellensicherung.

Rechtlich entscheidend: die konkrete Anordnung

Wenn die Arbeiten Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr haben, ist vor Beginn grundsätzlich die zuständige Behörde einzubeziehen; § 45 Absatz 6 StVO sieht dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung und bei Bauarbeiten einen Verkehrszeichenplan vor. Welche Schilder, Absperrgeräte und Warnleuchten eingesetzt werden dürfen und müssen, ergibt sich aus der Anordnung, dem zutreffenden Regelplan der RSA 21 und den örtlichen Bedingungen. Es gibt keine pauschale Sicherung, die für jede Straße und jede Inspektion zulässig ist.

Was vor Beginn festgelegt sein muss

  • Ist die Arbeitsstelle innerorts, auf einer Landstraße, einer Autobahn oder auf einer sonstigen Verkehrsfläche?
  • Handelt es sich nach den maßgeblichen Vorgaben um eine bewegliche, kurzzeitig stationäre oder länger dauernde Arbeitsstelle?
  • Welche Fahrstreifen, Seitenstreifen, Geh- oder Radwege werden beansprucht oder beeinflusst?
  • Welche Vorwarnung, Beschilderung, Absperrung, Leitführung, Warnleuchten und gegebenenfalls Lichtsignalanlage sind im genehmigten Plan vorgesehen?
  • Wie werden Auf- und Abbau organisiert, ohne Beschäftigte unnötig dem fließenden Verkehr auszusetzen?
  • Wer kontrolliert, ob die Sicherung noch steht, sichtbar ist und zur tatsächlichen Arbeitsstelle passt?
ThemaBei TageshelligkeitBei Dunkelheit / Nacht
Verkehrszeichen und AbsperrungVerkehrszeichen, Leitkegel, Leitbaken, Absperrschranken oder andere Einrichtungen ausschließlich entsprechend der angeordneten Sicherung einsetzen.Es gilt weiterhin der angeordnete Verkehrszeichenplan. Je nach Regelplan sind bei Dunkelheit zusätzliche oder anders ausgeführte Leiteinrichtungen erforderlich.
ErkennbarkeitZeichen, Fahrzeuge, offene Schächte und Arbeitsbereich müssen rechtzeitig erkennbar sein.Retroreflektierende Ausstattung und gegebenenfalls vorgeschriebene Warnleuchten oder Beleuchtung müssen den Arbeitsbereich deutlich erkennbar machen.
BeleuchtungZusatzbeleuchtung kann bei Schatten oder schlechter Sicht nötig sein, darf aber nicht blenden.Arbeitsstättenbeleuchtung muss so ausgerichtet sein, dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet und Verkehrszeichen nicht in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. Die Wirkung ist nach Vorgabe zu kontrollieren.
WarnkleidungGeeignete, sichtbare und intakte Warnkleidung entsprechend der Tätigkeit und geltenden Vorgaben tragen.Für Nachtarbeiten sehen die RSA 21 erhöhte Anforderungen vor; regelmäßig ist Warnkleidung der Klasse 3 vorgesehen. Konkrete Ausnahmen und Einsatzfälle sind nach Regelwerk zu prüfen.
WarnleuchtenNur die für die konkrete Sicherungsform und Anordnung vorgesehenen Leuchten verwenden.Warnleuchten und Lichtsignale nur entsprechend RSA-Regelung und verkehrsrechtlicher Anordnung verwenden. Blinkendes beziehungsweise blitzendes Licht ist nicht beliebig zulässig.

Was heißt das praktisch?

Bei einer kurzen Inspektion in einer Nebenstraße kann ein anderer Regelplan gelten als bei einer Arbeit auf einer Landstraße mit höherer Geschwindigkeit. Auf Autobahnen gelten nochmals eigene Regelpläne. Tagespläne dürfen nicht automatisch unverändert bei Dunkelheit eingesetzt werden, wenn die Sicht- und Erkennbarkeitsbedingungen dadurch nicht ausreichend abgedeckt sind. Nachtbaustellen benötigen je nach Situation zusätzliche Warn- und Beleuchtungsmaßnahmen.

Leitkegel, Leitbaken, Warnleuchten, Absperrschranken oder ein Sicherungsfahrzeug sind deshalb keine beliebig austauschbaren Ausstattungsstücke. Ihre zulässige Verwendung, Anordnung, Abstände und Beleuchtung hängen vom Regelplan und den technischen Vorgaben ab. Die RSA 21 enthalten zum Beispiel unterschiedliche Regelungen für Tages- und Nachtbaustellen und für unterschiedliche Straßenarten.

Nicht improvisieren

Keine Schilder oder Leuchten nach eigenem Ermessen so aufstellen, dass sie vom genehmigten Verkehrszeichenplan abweichen. Keine nicht freigegebenen Blink- oder Blitzleuchten verwenden. Reicht die angeordnete Sicherung für die tatsächliche Lage nicht aus – etwa wegen einer unübersichtlichen Kurve, Wetter oder einer geänderten Verkehrsführung – Arbeit unterbrechen, Gefährdung sichern und die verantwortliche Stelle einschalten.

Rechts- und Regelwerksgrundlagen sind unter anderem § 45 StVO, die RSA 21 sowie die ASR A5.2 für den Schutz von Beschäftigten im Grenzbereich zum fließenden Verkehr. Die RSA regeln die Verkehrssicherung, während die ASR A5.2 den Arbeitsschutz ergänzt.

06
Arbeitsschutz

Sicher arbeiten am Schacht und an der Leitung

Ein offener Schacht kann mehrere Gefahren gleichzeitig mit sich bringen.

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Schachtöffnung und Absturz

Schachtöffnungen gegen Hineinstürzen sichern, Deckel kontrolliert bewegen und den Bereich gegen unbefugtes Betreten schützen. Öffnungen nicht unbeaufsichtigt oder ungesichert lassen.

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Biologische und chemische Gefährdungen

Geeignete persönliche Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen verwenden. Kontakt mit Abwasser, Aerosolen, verschmutzter Ausrüstung und möglichen Gefahrstoffen minimieren.

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Umschlossene Räume

Eine Kamerauntersuchung sollte nach Möglichkeit von außen erfolgen. Ist ein Einstieg unvermeidbar, braucht es eine eigene Gefährdungsbeurteilung, sichere Zugangs- und Rettungsorganisation, Kommunikation und die vorgeschriebenen Mess- und Schutzmaßnahmen.

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Fahrzeug und Arbeitsmittel

Schläuche, Kabel, bewegliche Fahrzeugaufbauten und Hochdruckgeräte nur nach Betriebsanweisung bedienen. Quetschstellen, Druck, Lärm, Rückstoß und unbeabsichtigte Bewegung mitdenken.

Für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die DGUV-Regeln zu beachten. Die DGUV Regel 103-602 „Branche Abwasserentsorgung“ behandelt unter anderem Verkehrswege und Arbeitsplätze, den Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen, umschlossene Räume, die Sicherung vor dem fließenden Verkehr und die sichere Kanalreinigung. DGUV Regel 103-602 lesen.

Notfallplan vor dem Öffnen

Vor Arbeitsbeginn muss klar sein, wie bei Verletzung, Gasalarm, plötzlichem Wasseranstieg, Verkehrsgefährdung oder technischem Ausfall vorgegangen wird. Niemand darf ungeschützt in einen Schacht steigen, um eine andere Person spontan zu retten. Rettungsmaßnahmen müssen geplant und mit geeigneten Mitteln ausführbar sein.

07
Nachbereitung und Daten

Was passiert nach der Inspektion mit den Daten?

Die Kamerafahrt ist erst abgeschlossen, wenn die Ergebnisse vollständig, prüfbar und richtig übergeben sind.

Bei der Inspektion entstehen verschiedene Datenarten: Stammdaten zum Objekt, Angaben zur untersuchten Haltung oder Leitung, Inspektions- und Betriebsdaten, kodierte Zustandsfeststellungen, Stationsangaben, Fotos, Videoaufzeichnungen sowie Berichte und gegebenenfalls Tagesberichte. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Auftrag und dem vereinbarten Dokumentationsstandard.

1 · SichernDaten vollständig speichern

Video, Fotos, Kodierung und Berichte nicht nur auf einem flüchtigen Arbeitsgerät belassen; Dateien und Zuordnung sichern.

2 · PrüfenQualität kontrollieren

Vollständigkeit, Lesbarkeit, richtige Objektkennung, Stationierung, Bildbezug und fehlende Abschnitte prüfen.

3 · ÜbergebenVereinbartes Format liefern

Ergebnisse, Videos und Prüfberichte gemäß Ausschreibung oder Vertrag an den Auftraggeber übergeben.

4 · IntegrierenBestand aktualisieren

Der Betreiber kann die Ergebnisse in ein Kanalinformationssystem einspielen und für Zustandsbewertung, Betrieb und Sanierungsplanung nutzen.

Welche Daten werden typischerweise übergeben?

  • Untersuchungsbericht: Identifikation der Leitung oder Haltung, Inspektionsrichtung, Datum, Rahmenbedingungen, Grenzen der Inspektion und Zusammenfassung der Ergebnisse.
  • Einzelbefunde: Haupt- und Zusatzcodes nach dem vereinbarten Kodiersystem, Stationierung, gegebenenfalls Umfangslage und Quantifizierungen.
  • Foto- und Videodaten: Bilder oder Videosequenzen mit eindeutiger Zuordnung zum Objekt und zum Befund; bei Bedarf mit Positions- oder Zeitbezug.
  • Digitale Austauschdaten: Strukturierte Daten für die Weiterverarbeitung in der Software des Auftraggebers. Welche Schnittstelle, Version und welche Attribute erforderlich sind, muss vor dem Auftrag klar sein.
  • Arbeits- und Tagesberichte: Je nach Vertrag besondere Vorkommnisse, nicht passierbare Abschnitte, Hindernisse, Reinigung und relevante Einschränkungen dokumentieren.
Das passende Format vorab vereinbaren

Die DWA hat im Dezember 2025 das Merkblatt DWA-M 145-3 zu Datenmodell und Schnittstelle veröffentlicht; es führt die frühere DWA-M-150-Systematik in die neue Reihe der Kanalinformationssysteme über. Bei neuen Projekten muss deshalb die aktuell geforderte Austauschfassung im Vertrag geprüft werden. Ältere Datenbestände oder Bestandsverträge können weiterhin ausdrücklich ein älteres Format verlangen – dann gelten die vereinbarten Anforderungen.

Was geschieht mit den Daten im weiteren Verlauf?

Nach erfolgreicher Prüfung werden sie je nach Zuständigkeit vom Netzbetreiber, Eigentümer, Planungsbüro oder beauftragten Dienstleister weiterverarbeitet. Sie können in ein Kanalinformationssystem übernommen, mit früheren Untersuchungen verglichen, für eine Zustandsbewertung verwendet und zur Planung von Reinigung, Reparatur oder Sanierung herangezogen werden. Eine Inspektionscodierung ist dabei eine Zustandsbeschreibung; die technische Bewertung und Priorisierung sind separate fachliche Arbeitsschritte.

Wie lange dürfen die Daten gespeichert werden?

Für technische Inspektionsdaten gibt es keine allgemeine, für jeden Auftrag identische Aufbewahrungsfrist. Maßgeblich sind unter anderem Vertrag und Leistungsbeschreibung, gesetzliche Dokumentationspflichten, Vorgaben des Auftraggebers und betriebliche Anforderungen an den Nachweis und die langfristige Zustandsentwicklung. Die Frist, Verantwortlichkeit für Archivierung und Regelung für Arbeitskopien sollten vorab festgelegt werden.

Enthalten Videos oder Fotos ausnahmsweise personenbezogene Informationen – etwa identifizierbare Personen oder Kennzeichen – müssen diese Informationen zweckgebunden und datenschutzgerecht verarbeitet werden. Dazu gehören Zugriffsbeschränkung, angemessene Schutzmaßnahmen und eine Speicherfrist, die sich am Zweck und den geltenden Pflichten orientiert. Unnötige private Details sollten nicht aufgenommen beziehungsweise, sofern möglich und rechtlich angemessen, vor einer Weitergabe ausgespart werden.

Wichtiger Abschlusscheck

Eine Dateiablage ist noch keine geregelte Datenübergabe. Es braucht eindeutige Dateinamen, vollständige Objektbezüge, ein vereinbartes Austauschformat, eine Qualitätsprüfung und eine Bestätigung, dass der Auftraggeber die Daten lesen und weiterverwenden kann.

08
Praxischeck

Checkliste: Sind wir bereit für den Einsatz?

Diese Punkte eignen sich als Erinnerung vor, während und nach der Inspektion.

Vor dem Einsatz

  • Auftrag, Abschnitt und Untersuchungsziel eindeutig
  • Pläne, Stammdaten und frühere Befunde geprüft
  • Ortslage, Zugang und Aufstellflächen geprüft
  • Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan geklärt, sofern erforderlich
  • Gefährdungsbeurteilung und Rollen im Team abgestimmt
  • Spül- und Kameratechnik geprüft
  • Datenformat und Abgabeumfang vereinbart
  • Notfall- und Kommunikationsweg bekannt

Während der Arbeiten

  • Absperrung entspricht dem Plan und bleibt wirksam
  • Schachtöffnung und Arbeitsbereich gesichert
  • Spülung und Inspektion laufend abgestimmt
  • Hindernisse und Sichtbegrenzungen gemeldet und dokumentiert
  • Objektkennung, Stationierung und Befund stimmen überein
  • Gefährdung oder wesentliche Abweichung führt zur Neubewertung

Nach dem Einsatz

  • Vollständigkeit und Lesbarkeit der Daten geprüft
  • Videos, Bilder, Codes und Berichte eindeutig zugeordnet
  • Besondere oder dringende Befunde unmittelbar gemeldet
  • Arbeitsbereich sauber, Schachtabdeckungen sicher geschlossen
  • Verkehrssicherung nach vorgesehenem Ablauf zurückgebaut
  • Daten vollständig und im vereinbarten Format übergeben
  • Archivierung, Zugriff und Löschregeln geklärt
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Kurz erklärt

Häufige Fragen zur Organisation der Kanalinspektion

Kann ich für jede Tagesbaustelle dieselben Leitkegel aufstellen?

Nein. Die zugelassene Absicherung hängt von Straßentyp, Art und Dauer der Arbeitsstelle und dem genehmigten Verkehrszeichenplan ab. Die RSA 21 unterscheiden zwischen Einsatzbedingungen und enthalten unterschiedliche Regelpläne. Auch der Aufbau und Abbau müssen sicher organisiert sein.

Kann ein Tagesplan auch nachts verwendet werden?

Nicht automatisch. Bei Dunkelheit verändern sich Sicht- und Erkennbarkeitsbedingungen. Nachtbaustellen können zusätzliche Sicherungs- und Beleuchtungsmaßnahmen erfordern. Der zuständige Plan und die Anforderungen der RSA 21 sind maßgeblich.

Warum muss vor der Kamerafahrt gespült werden?

Weil Ablagerungen, Sedimente und Verschmutzungen die Rohrwand und Anschlüsse verdecken können. Die Reinigung verbessert oft die Sichtbarkeit und damit die Aussagekraft. Sie muss aber zum Zustand der Leitung passen und darf nicht unnötig aggressiv erfolgen.

Warum müssen Spüler und Inspekteur miteinander sprechen?

Der Spüler weiß, wie sich Reinigung und Hindernisse verhalten; der Inspekteur erkennt, welche Bereiche noch nicht ausreichend einsehbar sind. Durch Rückmeldung können beide die Arbeit sicher anpassen, Schäden vermeiden und unnötige Wiederholungen reduzieren.

Wie lange müssen Inspektionsvideos aufbewahrt werden?

Es gibt keine universelle Frist für jeden Auftrag. Vertragliche Vorgaben, gesetzliche Pflichten, Betreiberanforderungen und der Zweck der Dokumentation sind entscheidend. Die Aufbewahrung sollte daher vorab vereinbart und technisch abgesichert werden.

Sicherheit ist Teil der fachlichen Qualität.

Eine gute Kanalinspektion verbindet eine saubere Lageerkundung, abgestimmte Spül- und Inspektionsarbeit, regelkonforme Baustellensicherung und prüfbare Daten.

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