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Posts by SWBM
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Vielen Dank für das Video, Günther.
Wir haben hier ein umfangreiches Kanalnetz aus PEHD/PP, Muffen und Sattelstücke sind oft verschweisst, auch die Schachtkörper sind so gefertigt.
Ich halte es -insbesondere bei kleinen Dimensionen- für nahezu unmöglich- hier ohne Einfluß auf Dichtheit, Funktion und Nutzungszeit Befestigungen für Kabel oder Kabelkanäle einzubauen.
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Wie sind diese Klammern denn befestigt?
Schon in Steinzeug ist das Anbohren doch sehr fraglich, von PE, PP oder PVC schon gar nicht zu sprechen, da ist doch eine Undichtigkeit schon vorprogrammiert.
Praktischerweise lässt es sich aber dann auch nicht mehr prüfen, denn weder Muffendrückprüfungen noch Packer werden wahrscheinlich möglich sein.
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Quote
Am 26.6.2020 um 11:09 schrieb Günter: Habe ich bereits mehrfach im Zuge meiner Panoramo Auswertungen gesehen, u.a. im Kanalnetz
der Stadt Witten.
Gruß
Günter
Danke für deine Antwort hier.
Wie war das ausgeführt, welche Nennweite, welches Materiel, wie befestigt usw?
Wie sind die Auswirkungen auf Dichtheit/Rohrstatik, eine Muffenprüfung z.B. dürfte danach ja anicht mehr möglich sein.
Ist sowas Deine Meinung nach praktikabel?
Wie war denn Dein Eindruck?
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Ich hole das nochmals hoch, hat in der Zwischenzeit jemand schon eine solche Kabelverlegung im Kanal schon gesehen?
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Das ist nicht hinreichend genau zu beantworten, interessant wird es wie immer werden, wenn etwas passiert ist.
In der DGUV 103-003 ist der Einsatz von Gaswarngeräten in "Umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" vorgeschrieben.
Also würde sich in einem mal angenommenen Fall mit Personenschaden die Staatsanwaltschaft/das Gericht mit der Frage beschäftigen, was rechtlich eine abwassertechnische Anlage ist.
Die Definition von Haufe lautet:
QuoteZitat Als abwassertechnische Anlagen werden sämtliche Einrichtungen bezeichnet, die zur Ableitung, Sammlung, Speicherung und Behandlung von Abwasser und zur Gewinnung, Lagerung und Verwendung von Faulgas und zur Schlammbehandlung dienen. Abwasser ist dabei sowohl Schmutzwasser (= durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser) sowie Niederschlagswasser (= nach Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Wasser).
Wenn es um Geld geht, dürfte da eine Prozeßlawine drohen.
Da es um unseren Hintern und unsere Versorgung im Schadensfall geht, würde ich empfehlen eine solche Messung immer vorzunehmen, auch wenn es wahrscheinlich in der allermeisten Fällen keine Meldungen geben wird.
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Es ist halt immer ungünstig, wenn es nur einen Anbieter gibt.
Aber als Alternative für Netzbetreiber sehe ich auch nur mechanische Fallen wie
https://schaedlings.net/news/r…le-fuer-die-kanalisation/
https://www.anticimex.com/de-d…ngsbekampfung/smart-trap/
Aber auch hier verbleibt nur ein Anbieter, da wisecon aufgekauft wurde.
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Hallo zusammen,
ich wollte mal in die Runde fragen, wer Erfahrungen mit der Rattenbekämpfung nach aktuell gültigem EU-Recht hat.
Kurz zusammengefaßt ist es jetzt so, dass das Gift in keinem Falle mehr mit Wasser in Berührung kommen darf, weder im Kanal noch im Bereich von Gewässern.
Das bedeutet, dass man keine an Drähten befestigte Fraßköder im Schachtbauwerk mehr aushängen darf.
https://www.kommunaldirekt.de/…ze-bei-rattenbekaempfung/
Derzeit gibt es wohl nur ein zugelassenes System, eine Köderbox, die sich bei Kontakt mit Wasser über einen Schwimmer verschließt.
(ToxProtect von b-ball)
Gibt es dazu hier Erfahrungen?
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Sinnvoll wäre vielleicht folgendes:
Die Zeichnung auf CAD neumachen, die Eingaben darin durch Bezeichnungen ersetzen.
Also Zulauftiefe a .....Ablaufhöhe g.
Damit hätte man eine allgemeingültige Schemazeichnung, die würde Seite 3 des Protokolls.
Auf Seite 2 stünden tabellarisch alle anlagentechnischen Angaben,
auf Seite 1 alles genehmigungs- und prüftechnische.
Wir machen allerdings keine Abscheiderprüfung und CAD habe ich auch nicht zur Verfügung,
aber vielleicht gibt sich jemand anderes mal ran.
Oder Dave90 kann es editieren, sein Posting kam zeitgleich mit diesem.
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Ich habe schon ein wenig experimentiert, das Ergebnis stellt nicht zufrieden.
Habe dann probiert, das Dokument neu anzulegen.
Die Grafik herauskopieren, in ein Excelblatt einfügen und die paar Zeilen abtippen wäre auch nicht das Problem, aber leider sind innerhalb der Grafik Eingaben zu machen.
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Nein, leider nicht, da steht *.pdf.
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Es wird Dir sicherlich niemand unterstellen wollen, dass Du Dich nicht bemühst.
Durch Deine Qualifikation als Sachkundiger ist aber einfach die Meßlatte höher, was Deine Beurteilungen betrifft.
Natürlich kann jeder mal irren, auch SVs, keine Frage, deswegen habe ich die Berufshaftpflicht ins Spiel gebracht, die bei einer großen Firma sicherlich vorhanden ist.
Interessanter wäre die Frage, wie Du bei in einer vergleichbaren Situation künftig vorgehen würdest.
Meiner Meinung nach ist zukünftig die Frage zu klären, wie man die Bauteile sicher sauber bekommt (sei es nun chemisch mit anderen geeigneten Reinigern oder physikalisch z.B. mit Dampf, oder einer Kombination aus beidem), damit Du den Zustand sicher beurteilen kannst.
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Wenn Du antwortest , klick doch mal auf den unterstrichenen Textbereich. Danach kannst Du die Datei auswählen und diese wird hier hochgeladen.
QuoteZitat Anzuhängende Dateien hierher ziehen, oder Wähle die Dateien hier aus...
Über Dein Protokoll würden sich hier sicherlich mehrere freuen.
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Wenn alle Stricke reissen, sollte Dein Chef ja auch noch eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
Da es ja offensichtlich kein Vorsatz war, würde diese vermutlich leisten.
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Danke für die Rückmeldung.
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Ergänzung:
Falls Du zu Ergebnissen jeder Art gelangst, wäre es schön, wenn Du diese hier kommunizieren würdest, damit der nächste mit diesem Problem vielleicht profitieren kann.
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Hallo Friedrich,
willkommen im Forum.
Viel kann ich leider nicht zur Problemlösung beisteuern.
Stimmen denn die Bedingungen, also keinerlei Einsatz von Zusatzstoffen im Waschwasser und nicht mehr als 20-25 Wäschen am Tag?
Wenn sich da keine Anhaltspunkte ergeben, würde ich bei Mall direkt nachfragen.
49 771 8005-0
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Hatte mittlerweile schon mal jemand "Kontakt" mit mitverlegten TK-Kabeln im Kanal?
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So wie ich das verstehe, ist die Stillegung eines Abscheiders in der Regel eher Angelegenheit eines zugelassenen Baunternehmers als die eines Inspekteurs.
Dieser müsste nämlich die fachgerechte Endreinigung und Entsorgung der Inhalte (Begleitscheinverfahren) sowie die Verschließung und Verfüllung der Anlage einschl. der Zu- und Abläufe protokollieren,
wie z.B. hier gefordert.
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Kanalreinigungen kann hier mindestens jedes zweite Mitglied durchführen, aber darum gehts in diesem Thread eigentlich gar nicht, sondern um Kontrollschächte mit mehreren Zuläufen.