DIN 1999 und DIN 4040 Abscheiderprüfungen

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  • Abscheiderprüfungen…


    Neubauabnahme von Abscheidern


    Heute möchte ich mal mit Fragen an das Forum gehen die mich schon länger beschäftigen.


    Zum einen geht es um die Neubauabnahme von Abscheider nach DIN 4040 Teil 100 oder DIN 1999 Teil 100.


    Zum anderen um die Generalinspektion den Wiederholungsprüfungen.


    Das es bei dieser Geschichte nicht nur um die reine DHP geht ist mir bekannt, man muss sich auch um alles drum herum kümmern. Es gibt diese Protokolle wo man viele Dinge die mit Aufbau und Funktion zutun haben kontrollieren muss.


    Da es doch hin und wieder Anfragen an uns gibt diese oben angesprochenen Dinge auszuführen, wir entsprechende Messtechnik, sogar diese Generalinspektion-Berichte haben, sowie einen Partner der die Entsorgung übernehmen könnte, stellt sich die Frage für uns welche Art Ausbildung benötigen wir um diese Leistungen anzubieten…


    Denke mal zum einen brauch man die gewisse Sachkunde die jeder Betreiber eigentlich vorweisen sollte. Man muss verstehen wie solche Abscheider funktionieren.


    Zum anderen benötigt man diese Fachkunde? Mit den entsprechenden Prüfungen…


    Zertifikate eben :)


    Alles im allen schon ein paar Hürden ist ja auch gut soll ja sich nicht jeder dazu berufen fühlen.


    Aber sind meine Denkansätze soweit richtig??


    Wäre auch sehr an Michaels Meinung interessiert.


    Einauge

  • Hallo Jörg,


    du musst Fachkundiger sein um prüfen zu dürfen, also an nem Lehrgang mit Prüfung erfolgreich teilnehmen, für Öl- und Fettabscheider sind jeweils getrennte Lehrgänge nötig. Die Fachkunde für Ölabscheider dauerte bei mir 2 Tage, die Fachkunde für Fettabscheider nochmals 1 Tag. Es wurde Praxis und Theorie vermittelt, zum Schluss jeden Lehrgangs gabs ne Prüfung, ist aber zu meistern ;)


    Die Sachkunde ist den jeweiligen Beitreibern der Anlage vorbehalten (Eigenkontrolle), diese muss bei einer Generalinspektion vorhanden sein, wenn nicht kann eine Person auch von dir (wenn du die Fachkunde hast) geschult werden.


    Gruß


    Christoph

    THEORIE ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert... PRAXIS ist, wenn alles funktioniert, aber niemand weiß warum...


    Bei manchen ist Theorie und Praxis vereint, nichts funktioniert und keiner weiß warum...:D

  • Guten Abend!


    Hinzu kommt zu den Lehrgängen noch, dass diese Prüfungen nur ein paar Jahre gültig sind und man Wiederholungslehrgänge besuchen muss, damit das Zertifikat nicht verfällt.


    Manchmal muss man auch noch zusätzlich geprüfte Abscheideranlagen nachweisen, damit das Zertifikat verlängert wird. Das kommt ganz darauf an, wo man den Lehrgang gemacht hat und wo man die Verlängerung beantragt.


    MFG Kreisi

  • Moin, mein Senf dazu:


    Meine Zertifikate sind unbegrenzt gültig, d.h. ich brauche keine Wiederholungsprüfungen oder Verlängerung beantragen. Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab, die wollen schließlich Geld verdienen.


    Zur Sachkunde: Das ist die Vorstufe zur Fachkunde und im Prinzip fast eine Voraussetzung, da man eine gewisse Vorkenntnis haben soll. Eine speziell Ausbildung ist meines Wissens nach nicht notwendig. Das ergibt sich eh nach der Prüfung, ob geschafft oder nicht.


    Die Sachkunde benötigt der Betreiber nur, wenn er eine bedarfsgerechte Entsorgung durchführen möchte, also eine Eigenkontrolle.


    Wie bei allem ist mal wieder die persönliche und fachliche Eignung notwendig.


    Ihr dürft nicht automatisch alle Abscheider prüfen, überall, wo ein Rückhaltevolumen von Nöten ist, braucht man einen VAWS-Sachverständigen.

  • Danke Michael sowas in der Art habe ich nämlich auch schon gehört... VAWS Sachverständige etc.


    Nun stellt sich die Frage wie wird man VAWS Sachverständiger?


    Gewisse Grundkenntnis bringe ich ja durch meine Arbeit als DHP Prüfer und KI mit, aber eigentlich fehlt mir die Praxis...bei Abscheidern


    Ich sehe es auch so das eine Sachkunde Vorraussetzung für die Fachkunde ist.


    Aber welche Lehrgänge könnt Ihr empfehlen? Wenn Michaels die Fachkunde unbegrenzt bescheinigt wird und Kollege Kreisi seine Fachkunde verlängern muß, darf man doch Fragen welche Fachkunde ist die Richtige?


    Wer darf überhaupt eine solche Fachkunde ausbilden? Hier gibt es sicherlich auch keine Festlegungen...


    Einauge

  • Als VAWS-Sachverständiger musst du Ing. sein.


    Das unbegrenzte Zertifikat unterscheidet sich nicht von den begrenzten, die wollen Dich nur regelmäßig schröpfen ;)


    Ich habe mal beim LGA angerufen, wollte mich auch auf die Liste setzen lassen, die faselten was von regelmäßiger Teilnahme ( Kohle ;) ) an irgendwelchen Erfahrungsaustauschseminaren ( Kohle ) . Plus eine zeitlich begrenztes Zertifikat. (Kohle)


    Ich fragte die, ob ich verrückt sein würde. Ich arbeite jeden Tag mit Abscheidern und sonstigem, da brauche ich doch nicht so ein Kram. Er hatte mir auch zugestimmt :D


    Ich stehe im regelmäßigen Kontakt mit Sachverständigen, die es auch drauf haben.


    Mit guten Vorkenntnissen wie Deinen kannst Du auch die Fachkunde machen, such Dir einen Sachverständigen in Deiner Nähe, z.B. hier: http://www.tos-ev.de/


    die dürfen die Zertifikate ausstellen. Ansonsten kenne ich persönlich jemand in Berlin, wenn jemand die Adresse braucht.......

  • Quote

    Da kenne ich auch jemanden persönlich, der das als Inhouseschulung in Firmen macht oder beim BEW in Duisburg. Wohnt bei mir um die Ecke.Gruß, Günter ;)

    Danke Günter für mich liegt es aber Nahe mich an greifbare Sachverständige zu halten, in dem Fall wäre Berlin ideal... Somit werde ich mich gerne an unseren Abscheiderliebhaber halten...


    Schönen 1. Advent


    Einauge

  • Man muß Dipl.Ing. sein um seine VAwS Prüfung zu machen. Nein das ist nicht ganz richtig. Hier in Hessen mußt du einer Sachverständigen Organisation angeschlossen sein. Anschliessend mußt du eine Prüfung ablegen und erst dann kannst du auch eine VAwS Prüfung durchführen.


    Diesen Schritt des VAwS Prüfer da bin ich noch auf der suche. Ich bin Dipl.Ing. und arbeite bei einem großen privaten entsorger.Da wir keiner Organisation angeschlossen sind darf ich weder die Sachverständigen Überprüfung nach Anhang 49 durchführen noch die VAwS Prüfung.


    Die Prüfung nach Anhang 49 habe ich damals bei der HLUG in Wiesbaden durchgeführt, da ich in einem Ing.Büro gearbeitet hat.


    Falls jemand einen weg für mich weis würde ich mich freuen wenn er sich melden würde.