Moderator 524td 49 Posted December 2, 2020 Moderator Report Share Posted December 2, 2020 Hallo in die Runde :-) wie verhaltet Ihr euch bezüglich der Reinigung und Inspektion von AZ Rohren? Macht ihr das noch oder lehnt ihr das obligatorisch ab? Quote Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted December 7, 2020 Moderator Report Share Posted December 7, 2020 Wir haben aufgrund der Bergsenkungsproblematik hier einige Haltungen im System, die der Bergbaubetreibende im Bereich der Sprungzonen verlegt hat. Es handelt sich um Asbestzementrohre mit Langmuffen (um einen gewissen Längenausgleich bei Senkungen zerstörungsfrei aufnehmen zu können). Da diese Rohre intakt sind, behandeln wir sie im Bereich der Inspektion wie jedes andere System auch. Aufwändiger wird es nur , wenn Schäden mit Scherbenbildung auftreten würden oder zusätzliche Anschlüße hergestellt werden müssen. Dann fällt eben kontaminiertes Material an, was Asbest enthält mit den bekannten Folgen wie PSA (Atemschutz etc) und fachgerechter Entsorgung mit Nachweis. Insofern der Status des zu untersuchenden Netzes unbekannt ist, sollten die entsprechenden Leistungen vorsorglich vorgesehen und entsprechend bepreist sein, damit es keinen Ärger gibt. Auch die Abfallerzeuger-Nummer sollte im Falle des Falles bekannt sein. Quote Link to post Share on other sites
Moderator 524td 49 Posted December 10, 2020 Author Moderator Report Share Posted December 10, 2020 hier bei uns sieht es zur Zeit so aus: Für Hochdruckspülen ist aktuell das Verfahren mit Luftschleierabsperrung nach BT 29 zulässig, und eine Sachkundige Person nach TRGS 2.7 muss die Arbeiten begleiten. Dies müssen sie als Firma 1malig beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden, gilt dann für 6 Jahre. Wenn Sie TV-Inspektionen im AZ-Kanal durchführen, müssen sie eine Sachkundige Person nach TRGS 2.7 beschäftigen und die Arbeiten vorher beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden. Ein AZ-Kanal darf dann nicht mehr instandgesetzt werden, wenn seine Nutzungsdauer erreicht ist. Dies z.B. dann, wenn eine Inlinersanierung ansteht bt_29.pdf 1 Quote Link to post Share on other sites
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