Abwesend FlorianB 1 Posted February 1, 2018 Abwesend Report Share Posted February 1, 2018 Hallo zusammen, ich hätte da mal eine allgemeine frage vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.Es geht um das Thema alleine fahren auf dem TV Wagen.Ist es rechtlich erlaubt eine inspektion auf öffentlichem Grund alleine durchzuführen?Vielleicht kennt ja jemand irgendwelche Gesetzestexte.Bei uns ist es eigentlich gang und gebe das die TV anlage mit nur einem Mann besetzt wird.Ich als vorgesetzter hätte sehr gerne einen zusätzlichen Mann schon alleine wegen Rückwärtsfahren und dem allgemeinen verkehr zur Absicherung.Schon mal danke im vorraus Link to post Share on other sites
Volker 96 Posted February 1, 2018 Report Share Posted February 1, 2018 Hallo Florian, ich kann Dir leider keinen Gesetzestext liefern, aber deine Vorstellung von Sicherung von Baustellen im Straßenverkehr ist korrekt. In öffentlichen Breichen sollte grundsätzlich mit zwei Personen auf dem Fahrzeug gearbeitet werden, und so wird es auch meist ausgeschrieben. Es wäre also durchaus möglich, dass Dein Fahrzeug bei einer Kontrolle durch den Auftraggeber (Kommune/Amt) wieder heim geschickt wird. Bei regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter ist oft die Rede von Notruf absetzen, Kanalunfall, Schachtwache, Erste Hilfe leisten, Versicherungsschutz(!!!) usw. Wer leistet das wenn der Kollege alleine unterwegs ist und verunglückt? Mal abgesehen davon das ein Schachteinstieg oder eine Begehung alleine ja schon dramatisch wäre. Du als Vorgesetzter hast dann ganz goße Probleme. Alleine um dich selbst abzusichern, solltest Du in Deinem Betrieb regelmäßige Unterweisungen durchführen (lassen). Vielleicht kommt noch jemand mit einem Gesetzestext um die Ecke. Aber im Grunde ist es eine Frage der Vernunft und Verantwortung seiner Angesellten gegenüber (und sich selbst als Vorgesetzter, wenn man nicht täglich mit einem Bein im Knast stehen möchte). Vielleicht kann Dir im Bezug auf diverse Unterweisungen auch @DWAund - oder @SAG-Akademie weiterhelfen. Hoffe ich konnte helfen. Vg. Volker Link to post Share on other sites
Abwesend FlorianB 1 Posted February 1, 2018 Author Abwesend Report Share Posted February 1, 2018 hallo die erforderlichen Unterweisungen haben wir schon jährlich.Die Referenten die wir da immer hatten, konnten mir auch nicht weiterhelfen.Wir selber sind ein Städtischer Betrieb und nehmen an Ausschreibungen nicht teil.Meine Inspekteure bekommen schon die vorgabe dass sie nicht alleine in Schächte einsteigen dürfen!!! Link to post Share on other sites
Volker 96 Posted February 1, 2018 Report Share Posted February 1, 2018 Da ich ebenfalls in einem städtischen Betrieb arbeite, und wir ganz klare Vorgaben haben, bin ich doch etwas verwundert das es bei euch anders läuft. Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Inspektionsfahrzeug nur mit zwei Mann. Sonst fährt das Auto nicht vom Hof. Wobei mir an dieser Stelle die Führsorgepflicht der Stadt gegenüber seiner Angestellten einfällt. Link to post Share on other sites
Abwesend FlorianB 1 Posted February 1, 2018 Author Abwesend Report Share Posted February 1, 2018 Naja von anderen Kommunen kenn ich das auch so.Ich kenne sogar welche die zu dritt raus fahren.Bei uns ist so das wir drei TV Fahrzeuge haben und vier Ausgebildete Inspekteure auf den Autos fahren.Sprich wenn alle da sind fahren zwei Fahrzeuge immer alleine.Von meinen Vorgesetzten bekomme ich immer nur die Antwort das das Budget nicht mehr her gibt Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted February 1, 2018 Moderator Report Share Posted February 1, 2018 Leider kenne ich auch keine genaue Textstelle, die explizit den zweiten Mann fordert. Dieser kommt über z.B. über die Pflicht zur Benennung des Aufsichtspflichtigen immer erst dann ins Spiel, wenn in geschlossen Räume/ Kanäle eingestiegen wird. Sollte jemand konkreteres wissen, wäre ich da auch sehr dran interessiert. Link to post Share on other sites
Volker 96 Posted February 1, 2018 Report Share Posted February 1, 2018 Da es ja bei der Inspektion immer mal wieder vorkommt, dass in den Schacht eingestiegen werden muss, wie reglelt ihr das? Lasst ihr dann jemanden kommen? Brecht Ihr dort ab? Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted February 1, 2018 Moderator Report Share Posted February 1, 2018 vor 15 Minuten schrieb FlorianB: Von meinen Vorgesetzten bekomme ich immer nur die Antwort das das Budget nicht mehr her gibt Das ist übrigens eine ziemliche dämliche Aussage. Entweder muss man etwas machen, dann muss Geld bereit gestellt werden, oder eben man braucht es nicht zu machen. Fehlende Mittel ist bei vorgeschriebenen Regeln nie eine Rechtfertigung. Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted February 1, 2018 Moderator Report Share Posted February 1, 2018 vor 12 Minuten schrieb Volker: Da es ja bei der Inspektion immer mal wieder vorkommt, dass in den Schacht eingestiegen werden muss, wie reglelt ihr das? Lasst ihr dann jemanden kommen? Brecht Ihr dort ab? Wer als Vorgesetzter einen einzelnen Mitarbeiter in die Kanalisation schickt, handelt im Bereich des Strafrechtes. Es reicht bereits aus, dies organisatorisch zuzulassen, die Kenntnis eines konkreten Falles oder gar Weisung ist nicht erforderlich. @Volker: Ja ich weiss, dass Du das weisst :-) Link to post Share on other sites
Volker 96 Posted February 1, 2018 Report Share Posted February 1, 2018 vor 2 Minuten schrieb SWBM: Wer als Vorgesetzter einen einzelnen Mitarbeiter in die Kanalisation schickt, handelt im Bereich des Strafrechtes. Es reicht bereits aus, dies organisatorisch zuzulassen, die Kenntnis eines konkreten Falles oder gar Weisung ist nicht erforderlich. @Volker: Ja ich weiss, dass Du das weisst :-) Ja, aber wenn ich jemanden alleine rausschicke, habe ich das ja bereits organisatorisch zugelassen. Immerhin hat er ja die Möglichkeit einzusteigen, selbst wenn ein Verbot ausgesprochen wurde. Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted February 1, 2018 Moderator Report Share Posted February 1, 2018 Natürlich, so war das ja auch gemeint. Wenn die Arbeit alleine erledigt wird und das Einsteigen beinhaltet, hat der AG immer Kenntnis davon und das Organisationsverschulden liegt vor. Link to post Share on other sites
Abwesend FlorianB 1 Posted February 2, 2018 Author Abwesend Report Share Posted February 2, 2018 Meine Mitarbeiter haben die klare vorgabe wenn sie alleine sind nicht in Kanäle einzusteigen.Wenn es die Arbeit erfordert erst dann bekommen sie einen zweiten mann aufs Fahrzeug!!! Link to post Share on other sites
Volker 96 Posted February 2, 2018 Report Share Posted February 2, 2018 Guten Morgen Florian, das ist ja auch richtig so. Die Frage die sich dabei stellt ist: In wie weit bist Du verantwortlich, wenn der Mitarbeiter deine Vorgabe ignoriert und einsteigt, weil er die technischen Mittel dazu hatte. Ich werde aber heute einmal meine Unterlagen herauskramen und schauen ob ich etwas spezielles zu deiner ursprünglichen Frage raus bekomme. Bis dahin könnte dieser Link interessant für Dich sein: http://produktion.bwr-media.de/arbeitssicherheit/arbeitsschutz-managementsystem/praxis-beispiele-arbeitsunfall-wer-ist-verantwortlich Oder: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/alleinarbeit_idesk_PI957_HI2175206.html Link to post Share on other sites
Registrierter Benutzer derfighter 23 Posted February 4, 2018 Registrierter Benutzer Report Share Posted February 4, 2018 Hallo Florian, du darfst Grundsätzlich nicht alleine in einem Schacht einsteigen. Dein Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass du mit Dreibein, Sicherungsgeschirr, Gaswarn Messgerät und einen Zweiten Mann als Sicherungsposten. Frag mal deine Berufsgenossenschaft. Such mal unter Google DGUV 113-004. Eine jährliche Unterweisung ist hier erforderlich. Ich selbst nehme an einem Seminar teil, Thema Einstieg in engen Räumen teil. Selbst steige ich in Abscheideranlagen ein und das nur einem zweiten Mann. Die Kollegen von der Entsorgung haben die Berechtigung dafür als Sicherheitsposten am Abscheider zu stehen. Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted February 5, 2018 Moderator Report Share Posted February 5, 2018 @derfighter: Das ist völlig unstrittig. Sobald in umschlossene Räume eingestiegen wird, hast Du recht. Er möchte in seinem Startposting aber eher wissen, ob es arbeitsschutzrechtlich zulässig ist, alleine im öffentlichen Verkehrsraum eine TV- Inspektion zu machen, einschließlich aller erforderlichen Arbeiten wie Absperrungen im Verkehrsraum vornehmen, Öffnen der Schächte, Ablassen der Kamera etc. Dabei könnte man theoretisch ja auch versehentlich in den Schacht fallen oder von einem vorbeifahrenden KFZ erwischt werden. Die BG sagt dazu m.E. nur etwas allgemein, dass man in gefährlichen Bereichen Doppelbesatzung vornehmen soll. Link to post Share on other sites
Abwesend FlorianB 1 Posted February 5, 2018 Author Abwesend Report Share Posted February 5, 2018 Naja genau das ist ja mein Problem, das es da nichts richtiges gibt das ich eine handhabe vor meinem chef habe. Link to post Share on other sites
Registrierter Benutzer derfighter 23 Posted February 5, 2018 Registrierter Benutzer Report Share Posted February 5, 2018 Ok, ich glaube eine TV Inspektion wir nie alleine. Gerade wegen deinen aufgezählten Kriterien. Unsere Tochtergesellschaft macht ausschließlich nur TV Inspektion und andere Arbeitsbereiche und diese sind hier nie alleine. Es ist richtig das es keine Regeln gibt deswegen greift die DGUV. Es ist nicht immer Garantiert das die Kamera das Loch trifft von oben dann musst du auch mal einsteigen. Wie ohne 2.ten Mann? Wenn dein Chef das Angebot macht sollte er immer einen zweiten Mann mit einplanen. Denn deine Sicherheit geht über alles. Link to post Share on other sites
Abwesend FlorianB 1 Posted February 6, 2018 Author Abwesend Report Share Posted February 6, 2018 Da wir ein Städtischer Betrieb sind arbeiten wir zu 75 % im Eigennetz ohne irgendwelche angebote abgeben zu müssen!!! Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted February 6, 2018 Moderator Report Share Posted February 6, 2018 Florian braucht eine konkrete Textstelle oder ein entsprechendes Urteil, damit er seinem Chef auf die Füße treten kann (und sicherlich auch , damit er aus seiner Mitverantwortung herauskommt). Leider finde ich nichts entsprechendes, was überzeugen könnte. Vielleicht findet ja @Volker noch etwas heraus. Link to post Share on other sites
Volker 96 Posted February 6, 2018 Report Share Posted February 6, 2018 Hallo, ich habe am Wochenende ebenfalls meine Unterlagen durchwühlt. Alles was an Schulungsmaterial da war wies aber leider auch keinen Gesetzestext auf. Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted February 6, 2018 Moderator Report Share Posted February 6, 2018 Eine erfolgversprechende Option wäre noch, bei der zuständigen BG telefonisch nachzufragen. Habe ich auch schon mal gemacht, die helfen auch, ohne dass es direkt offiziell wird. Link to post Share on other sites
Moderator Kreisi 51 Posted February 6, 2018 Moderator Report Share Posted February 6, 2018 Hallo, es gibt keinen Gesetzestext, der die Alleinarbeit bei Kanalinspektion verbietet (Ausnahme ist natürlich die Arbeit in umschlossenen Räumen von Abwassertechnischen Anlagen). Die Gefahr bei Alleinarbeiten muss für jeden Arbeitsplatz individuell über eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Zitat Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Auf Grund der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und nach § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren. Nach der Gefährdungsermittlung ist es erforderlich, für den Einzelarbeitsplatz eine gesonderte Risikobeurteilung durchzuführen. Die Beurteilung erfolgt anhand Gefährdungsstufen, sowie der Notfallwahrscheinlichkeit und der Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen. Für die Gefährdungsstufen „Kritische Gefährdung“ und „Erhöhte Gefährdung“ sind zusätzliche Randbedingungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich kann man über die Gefährdungsbeurteilung auch die Kanalinspektion (ohne Schachteinstieg) auch als "Gefährliche Arbeit" im Sinne des §8 der BGV A 1 einstufen, wenn man z.B. angibt, dass durch den geöffneten Schacht eine Absturzgefahr besteht und man PSA gegen Absturz, bzw. PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen tragen muss. Legt man ein Schachtgitter auf den Schacht muss man keine entsprechende PSA tragen und es ist keine "Gefährliche Arbeit" mehr. In anderen Betrieben, in denen Alleinarbeit in "gefährlichen Bereichen" durchgeführt wird, wäre auch der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (z.B. Mobiltelefone mit Totmannmelder) möglich. Auch etwas, dass schon angesprochen wurde: Die BG Vorschrift 29, die das Rückwärtsfahren regelt, schreibt beim Rückwärtsfahren einen 2. Mann als Einweiser vor: Zitat Der Fahrzeugführer darf nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Versicherte nicht gefährdet werden; kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen. Die Gefährdung kann aber durch eine Rückfahrkamera vermieden werden. Also mit Rückfahrkamera braucht man den 2. ten Mann nicht. MFG Kreisi Link to post Share on other sites
Registrierter Benutzer derfighter 23 Posted February 6, 2018 Registrierter Benutzer Report Share Posted February 6, 2018 ja sehe das genauso wie Kreisi. Link to post Share on other sites
Abwesend FlorianB 1 Posted February 7, 2018 Author Abwesend Report Share Posted February 7, 2018 Da wir an unseren Fahrzeugen alle eine Rückfahrkamera haben fällt das wohl auch schon weg!!! Ich sehe das ist ein sehr schwieriges thema Link to post Share on other sites
Moderator SWBM 85 Posted February 7, 2018 Moderator Report Share Posted February 7, 2018 Du könntest auch bei Komnet nachfragen, da gibt es oben rechts eine entsprechende Option. Komnet NRW Link to post Share on other sites
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